Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1125 zu Drucksache 17/865 27. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/865 – Auswirkungen von Brexit für rheinland-pfälzische Unternehmen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/865 – vom 2. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union vom 23. Juni 2016 wirft europa-, bundesund landesweit Fragen und Probleme auf. Dies gilt u. a. auch für zahlreiche rheinland-pfälzische Unternehmen, die aktive Geschäfts - beziehungen nach Großbritannien unterhalten. Ich frage die Landesregierung 1. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Landesregierung der Austritt Großbritanniens für die rheinland-pfälzischen Unternehmen, die aktive Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhalten? 2. Wie viele rheinland-pfälzische Unternehmen unterhalten nach Kenntnis der Landesregierung aktive Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien? 3. Welche Risiken für die künftigen Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien ergeben sich nach Einschätzung der Landesregierung aus dem Brexit? 4. Worauf basieren die Erkenntnisse der Landesregierung? 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um negative Rückwirkungen auf Investitionen und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz zu vermeiden? 6. Wenn ja, inwiefern? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. September 2016 wie folgt beantwortet: Die Bürger des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland haben sich beim Volksentscheid am 23. Juni 2016 für ein Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) entschieden. Dies ist ein historisch bisher einmaliges Ereignis, dessen wirtschaftliche Tragweite gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann. Bislang hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Austrittsabsicht noch nicht mitgeteilt. Auch liegt bislang kein einheitlich vonseiten des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU geäußerter konkreter Gestaltungswunsch der Handelsbeziehungen nach vollzogenem Austritt vor. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Angesichts der vorgenannten unsicheren Rahmenbedingungen und der derzeit schwer abschätzbaren weiteren Entwicklungen sind aus Sicht der Landesregierung belastbare Aussagen über Auswirkungen eines Austritts Großbritanniens auf die Geschäftsbeziehungen rheinland-pfälzischer Unternehmen nach Großbritannien aktuell noch nicht möglich. Die Landesregierung ist bestrebt, die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes zu sichern. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, welche rheinland-pfälzischen Unternehmen im Einzelnen aktive Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhalten. Ganz allgemein darf erwähnt werden, dass nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2015 Waren im Wert von rund 3,45 Milliarden Euro in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland exportiert wurden. Die Ausfuhren in das Vereinigte Königreich hatten 2015 einen Anteil von 6,7 Prozent an allen Exporten des Landes (Deutschland: 7,5 Prozent). Die wichtigsten Exportgüter waren Kraftwagen und Kraftwagenteile (Warenwert 2015: 1 Milliarden Euro), Chemische Erzeugnisse (500 Millionen Euro) und Maschinen (400 Millionen Euro). Drucksache 17/1125 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Jahr 2015 wurden Waren im Wert von rund 1,25 Milliarden Euro aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland nach Rheinland -Pfalz importiert. Diese Einfuhren hatten 2015 einen Anteil von 3,6 Prozent an allen Importen des Landes (Deutschland: 4,0 Prozent ). Die wichtigsten Importgüter waren Chemische Erzeugnisse (Warenwert 2015: 280 Millionen Euro), Kraftwagen und Kraftwagenteile (160 Millionen Euro) und Maschinen (120 Millionen Euro). Zu Frage 3: Es darf angenommen werden, dass sich der Warenverkehr als auch die Investitionsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach vollzogenem Austritt verändern werden. In welcher Qualität und vor allem in welcher Dimension ist aktuell nicht abzuschätzen . Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Hindernisse im Waren- und Kapitalverkehr mit dem Vereinigten König reich so gering wie möglich ausfallen. Zu Frage 4: Die Landesregierung steht hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Brexit auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft in einem engen Austausch- und Abstimmungsprozess mit der Bundesregierung, den außenwirtschaftlichen Einrichtungen des Bundes, namentlich der Deutsch-britischen Auslandshandelskammer (AHK) und der Germany Trade & Invest (GTAI) sowie den Wirtschaftsorganisationen des Landes, wie den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Dadurch kann die Landesregierung früh und gezielt auf Entwicklungen reagieren und insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen aus Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung möglicher Folgen beistehen. Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung wird vor allem im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung alles daran setzen, um mögliche negative Rückwirkungen auf Investitionen und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz abzufedern bzw. zu vermeiden. Die Landesregierung hat bereits in einem frühen Stadium nach dem Votum am 23. Juni 2016 Gespräche beispielsweise mit der GTAI aufgenommen, um den sich möglicherweise abzeichnenden Investitionsentscheidungen von britischen Unternehmen und Start-ups zu begegnen. Diskutiert wird dabei ein sog. Beobachterstatus in der Einrichtung von AHK und GTAI in London. Dies könnte zu substanziellen Vorteilen bei der Markterkundung und -beobachtung, beim Standortmarketing und der Akquise von potenziellen Investoren für den Standort Rheinland-Pfalz führen. Dr. Volker Wissing Staatsminister