Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1126 zu Drucksache 17/878 27. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) – Drucksache 17/878 – Schwimmunterricht im Wahlkreis 37 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/878 – vom 5. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Wahlkreis 37 wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Wahlkreis 37 wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Wahlkreis 37 jeweils die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? 5. In welcher Form erfolgt eine Unterstützung von Vereinen, die Schwimmunterricht anbieten? 6. In welchen Kindertagesstätten im Wahlkreis 37 wird Schwimmunterricht angeboten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Und selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Schularten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen die Durchführung von Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern , sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das Ergebnis einer aktuellen Umfrage bei den Schulen im Wahlkreis 37 und die Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Drucksache 17/1126 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die gewünschten Daten zum Schwimmunterricht können der Anlage entnommen werden. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Wahlkreis 37 sind dies 45 Lehrkräfte. Zu Frage 5: Die TSG Maxdorf unterstützt die Lehrkraft, die den Schwimmunterricht an der Grundschule Maxdorf erteilt. Sie stellt eine Übungsleiterin zur Verfügung, die in der Organisation des Schwimmunterrichts eingesetzt ist. An den anderen Standorten gibt es keine entsprechende Kooperation zwischen Schulen und Vereinen. Zu Frage 6: Dem Ministerium für Bildung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das zuständige Jugendamt hat deshalb bei den Kindertagesstätten eine Umfrage durchgeführt. 32 Einrichtungen haben eine Rückmeldung gegeben. Im Wahlkreis 37 bietet nur die protestantische Kindertagesstätte „Vogelnest“ in Böhl Schwimmunterricht an. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1126 Anlage 3