Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1131 zu Drucksache 17/864 27. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/864 – Gefahren durch Windenergieanlagen – Nachfrage zur Drucksache 17/780 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/864 – vom 2. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung wird auf das „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ verwiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. In dem Faktenpapier wird erwähnt, dass „im Nahbereich bei Abständen zwischen 150 und 300 Metern (der Infraschalldruckpegel) deutlich unterhalb der menschlichen Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle liegt. Ist der Landesregierung bekannt, ob bewohnte Grundstücke einen niedrigeren Abstand als 150 Meter zu einer Windkraftanlage haben? Wie viele Fälle sind bekannt? 2. Wenn ja: Wie wird die gesundheitliche Gefährdung der betroffenen Bewohner bewertet? 3. Liegen darüber hinaus wissenschaftliche Studien, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall, der durch Wind energieanlagen erzeugt wird, für Rheinland-Pfalz vor? 4. Wenn ja: Was sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien? 5. Wenn nein: Ist geplant, eine solche Studie in Auftrag zu geben? 6. Die „Ärzte für Immissionsschutz“ (AEFIS) warnen mit ihrem Positionspapier „Zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ eindringlich vor den Gefahren durch Infraschall. Wie werden die in dem Positionspapier dargestellten Risiken bewertet? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung sind Einzelfälle, bei denen die im angesprochenen Faktenpapier betrachteten raumbedeutsamen Windenergieanlagen (über 50 Meter Gesamthöhe) niedrigere Abstände als 150 Meter zu bewohnten Grundstücken aufweisen, nicht bekannt. Sowohl zur Einhaltung der Anforderungen des Immissionsschutzes (Immissionsbegrenzungen für Lärm und Schattenwurf) wie auch zur Vermeidung einer optisch bedrängenden Wirkung sind im Regelfall größere Abstände zwischen raumbedeutsamen Windenergieanlagen und Gebäuden mit dauerhafter Wohnnutzung nötig. Es ist daher nicht vorstellbar, dass es derartige Fälle gibt. Zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung sind keine wissenschaftlichen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall, der durch Windenergieanlagen erzeugt wird, bekannt, die sich explizit auf Rheinland-Pfalz beziehen. Bei einem vom baden-württembergischen Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz durchgeführten Messprojekt zwischen 2013 und 2015 „zu tieffrequenten Geräuschen inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ wurden Messungen auch in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Zu Frage 5: Es existieren zahlreiche Studien zu den gesundheitlichen Wirkungen von Infraschall, wie auch zu den von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschallpegeln. Das Umweltbundesamt hat in seiner im März 2014 veröffentlichten Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall auf den Menschen (durch unterschiedliche Quellen) die Erkenntnislage zusammengetragen, bewertet und verbleibenden Forschungsbedarf abgeleitet. Drucksache 17/1131 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Auch bei dem bereits in der Beantwortung zur Kleinen Anfrage Drucksache 17/646 erwähnten Expertenhearing, welches im Dezember 2014 in Wiesbaden stattfand und dessen Ergebnisse in dem bei Frage 1 angesprochenen Faktenpapier veröffentlicht wurden , wurden die vorliegenden und in der Öffentlichkeit diskutierten Studienergebnisse durch anerkannte Experten beurteilt. Das Faktenpapier wurde im November 2015 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mittwochs im MULEWF“ wiederum unter Einbindung von Experten vorgestellt und bewertet. Insgesamt sind nach derzeitigem Stand der Wissenschaft die durch Windenergieanlagen erzeugten geringen Infraschallpegel nicht geeignet, beim Menschen gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Eine Wirkung von Infraschall auf den Menschen ist bisher nur bei Überschreitung der Wahrnehmungs- bzw. Hörschwelle wissenschaftlich anerkannt nachgewiesen. Die Infraschallpegel von Windkraftanlagen unterschreiten diese Schwellen bereits in geringer Entfernung. Gleichwohl wird auf den Gebieten Hörschall/tieffrequenter Schall/Infraschall unabhängig von Windenergieanlagen allgemein noch Forschungsbedarf gesehen. Im Auftrag des Umweltbundesamts wird daher derzeit eine Nachfolgestudie über die Lärmwirkungen von Infraschall durchgeführt – hierbei jedoch ohne speziellen Bezug zu Windenergieanlagen. Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Umweltbundesamts und plant derzeit keine zusätzliche eigene Studie für Rheinland- Pfalz. Zum einen ist es nach Auffassung der Landesregierung Aufgabe des Bundes und seiner wissenschaftlichen Gremien, Grundlagenforschung in diesem Bereich zu betreiben. Zum anderen ist durch einen Bezug zu Rheinland-Pfalz keinerlei zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten. Sowohl die Ausbreitung von Infraschall wie auch dessen Wirkung auf den Menschen dürften in Rheinland-Pfalz nicht anders sein, als an anderen Orten. Zu Frage 6: Aus Sicht der Landesregierung bilden die Bewertungen von möglichen negativen gesundheitlichen Wirkungen von Infraschall von Windenergieanlagen im „Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien“ der Ärzte für Immissionsschutz vom 24. Februar 2015 den anerkannten Stand der Wissenschaft auf diesem Gebiet nicht ab. Die Forschungen von Salt und Pierpont, auf die hier insbesondere Bezug genommen wird, sind beispielsweise methodisch nicht geeignet, allgemeine Schlussfolgerungen zu der gesundheitlichen Wirkung von Infraschall auf Menschen zu ziehen. Diese beiden Forschungen werden u. a. in dem unter Frage 1 angesprochenen Faktenpapier thematisiert. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär