Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1157 zu Drucksache 17/879 28. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) – Drucksache 17/879 – Einführung Digitalfunk Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/879 – vom 5. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist der Aufbau des Digitalfunknetzes/Digitalalarmierung in Rheinland-Pfalz fertiggestellt? 2. Wann wurden für den Digitalfunk bzw. die digitale Alarmierung der Feuerwehren erstmals Mittel in den Landeshaushalt eingestellt , wie hoch war die Summe und wie haben sich die Haushaltsansätze bis heute entwickelt? 3. Warum wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden noch kein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen? 4. Wird es künftig möglich sein, dass Nachalarmierungen über die Funkeinsatzzentralen der Feuerwehren autark erfolgen können? Wenn ja, wie? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein aktueller Zeitplan wird derzeit seitens des Generalunternehmers erarbeitet. Es wird derzeit von einem Projektende im Jahr 2019 ausgegangen. Zu Frage 2: Vor dem Beginn der Einführung der digitalen Alarmierung wurden über vier Jahre Mittel i. H. v. jeweils 2,5 Millionen Euro, also in Summe 10 Millionen Euro angespart. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wurde eine neue Titelgruppe für die digitale Alarmierung im Haushalt eingestellt. Für diese Titelgruppe wurden Mittel für 2016 i. H. v. 6,74 Millionen Euro, unter Berücksichtigung der Ausgaben aus vergangenen Jahren, eingestellt. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Entscheidung der Vergabekammer bat der Gemeinde- und Städtebund um eine Zurückstellung der Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages. Zu Frage 4: Ja. Eine autarke Nachalarmierung wird möglich sein. Je nach Ausstattung der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) zur Nachalarmierung und den entsprechenden Bestellwünschen wird eine Alarmierung sowohl über die gewohnten Eingabewege (z. B. ArigonPlus) als auch über eine separate Eingabestelle möglich sein. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär