Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1158 zu Drucksache 17/880 28. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/880 – Internetseite Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/880 – vom 6. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 4177 vom 1. Juni 2016 antwortete das Ministerium des Innern und für Sport wie folgt: „Der Betreiber der Seite wurde aufgefordert, bei Aufruf der genannten Sub-Domain eine Weiterleitung auf die Internetpräsenz der Polizei Rheinland-Pfalz (www.polizei.rlp.de) einzurichten, um damit etwaige Verunsicherungen oder Irritationen auszuräumen. Der Domaininhaber hat seine Zustimmung gegeben und erklärt, die notwendigen technischen Maßnahmen für die Weiterleitung zu veranlassen.“ Bis heute erfolgt, wenn man die Internet-Domain www.polizei.rp.de eingibt, keine Weiterleitung auf die Internetpräsenz der Polizei Rheinland-Pfalz (www.polizei.rlp.de). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass, trotz der Zusage des Betreibers, keine Weiterleitung auf die Internetpräsenz der Polizei Rheinland-Pfalz (www.polizei.rlp.de) erfolgt, wenn man die Internet-Domain www.polizei.rp.de eingibt? Wenn ja, was wurde unternommen, dass der Personaldienstleister diese Internet-Domain dem Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen muss? Wenn nein, warum wurde die Zusage des Betreibers nicht kontrolliert? 2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wird, wird das Land Rheinland-Pfalz ihren Anspruch auf zur Verfügung stellen der Internet -Domain www.polizei.rp.de gerichtlich geltend machen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wann wird der Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz auf die neue, moderne Umgebung der Landesregierung umgestellt, damit der Erhalt der aktuellen Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz per E-mail wieder möglich ist? 4. Warum werden auf der Internetseite www.polizei.rlp.de nicht alle aktuellen Stellenangebote der rheinland-pfälzischen Polizei veröffentlicht? 5. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, damit man über die Internetseite www.polizei.rlp.de Strafanzeigen zukünftig online erstatten kann? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Weiterleitung auf die Internetseite der Polizei Rheinland-Pfalz noch nicht eingerichtet ist. Der Hintergrund liegt in der Übernahme des Personaldienstleisters „Randstad“ durch die „GULP Information Services GmbH“ am 1. Juli 2016. Nachdem die Übernahmeprozesse abgeschlossen sind, werden die notwendigen technischen Maßnahmen vorgenommen , damit eine Weiterleitung auf die Seite der Polizei Rheinland-Pfalz erfolgt. Zu Frage 3: Die Umstellung auf die neue Internetseite erfolgt sukessive, sodass nach dem Relaunch (4. Quartal 2016) im ersten Quartal 2017 die Pressemeldungen der Behörden und Einrichtungen der Polizei Rheinland-Pfalz auf der neuen Internetseite zu finden sind. Drucksache 17/1158 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Bereich „Service“ der Internetseite der Polizei Rheinland-Pfalz werden alle Stellenangebote der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen veröffentlicht, die zur Publikation im Internet geeignet und bestimmt sind. Zu Frage 5: Diese Entscheidung ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich bis Ende 2016 getroffen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär