Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/116 zu Drucksache 17/15 14. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/15 – Verkauf des Flughafens Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/15 – vom 19. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Auskunft der Landesregierung bzw. des Vertreters der KPMG liegen seit Anfang März 2016 verkaufsreife Angebote von chinesischen Bietern für den Flughafen Hahn vor und werden wohl seitdem auf ihre mögliche Umsetzung geprüft. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welcher Verhandlungsstand ist bisher bei den verbliebenen Angeboten erreicht? 2. In welcher Weise ist die unter Mitwirkung des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Englert in 2014 gegründete Firma ADC GmbH in die derzeit verhandelten Angebote eingebunden? 3. Welche Ausrichtung bzw. welche Bedingungen zur Entwicklung des Flughafens Hahn knüpft die Landesregierung an den Verkauf? Wie bindet sie diese mit welcher vertraglichen Absicherung mit ein? 4. Welche Ministerien bzw. welche Teile der Landesregierung waren bis zum 18. Mai 2016 an den Verhandlungen beteiligt, welche werden nun in welcher Form im Verkaufsprozess beteiligt? 5. Am Flughafen Hahn agieren unmittelbar derzeit die FFHG, die EGH und der LBB mit ihren Liegenschaften. Nach Pressemeldungen ist ein schrittweiser Verkauf Grundlage der Verträge. Wie und mit welchen Auswirkungen sind obige Gesellschaften in diesen Verkaufsprozess integriert? 6. Wie wurden und werden die am Flughafen insbesondere über den Zweckverband beteiligten Kommunen in den Verkaufsprozess eingebunden? Welche Entscheidungen kommen in dem beabsichtigten Verkaufsprozess auf die Kommunen zu? 7. Welche Auswirkungen werden für das Personal dieser Gesellschaften erwartet? Wie geht die Landesregierung hiermit um? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 haben eine strategische Neuausrichtung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ermöglicht, die eine Befreiung von Investitionslasten aus der Vergangenheit durch entsprechende Kapitalmaßnahmen (Entschuldung) sowie eine Befreiung von Konversionslasten aus der ehemaligen militärischen Nutzung durch Übertragung nicht betriebsnotwendiger Grundstücke der Landseite auf den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zum Gegenstand hat. Einer 2013 durchgeführten Markterkundung zufolge bildeten diese Maßnahmen die Voraussetzung für eine erfolgreiche Privatisierung der FFHG. Das entsprechende Verfahren zur Veräußerung des vom Land gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von 82,5 Prozent an der FFHG wurde im März 2015 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eingeleitet. Nach Auswertung der Angebote und Abstimmung mit der Europäischen Kommission wird der Geschäftsanteil des Landes an der FFHG an den Bestbietenden veräußert. Die notarielle Beurkundung fand am 2. Juni 2016 statt. Bei dem Käufer handelt es sich um die Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd., eine nach dem Recht der Volksrepublik China errichtete Gesellschaft mit Sitz in Shanghai. Der Vollzug des Anteilskaufvertrags setzt neben der Zustimmung des Landtags noch den Eintritt verschiedener Vollzugsbedingungen voraus, wie u. a. die förmliche Notifizierung und Genehmigung der nach dem Geschäftsplan des Käufers erforderlichen Betriebsbeihilfen durch die Europäische Kommission. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen des Bieterverfahrens wurden drei verhandlungsfähige Kaufangebote Ende November 2015 fristgerecht vorgelegt. Mit allen Bietern wurden Verhandlungen aufgenommen. Die ADC GmbH war einer der drei Bieter. Allen Bietern wurde insbesondere Gelegenheit gegeben, die geforderten Unterlagen und Bestätigungen vorzulegen. Mit dem Bestbietenden, der Shanghai Yiqian Drucksache 17/116 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Trading Co. Ltd., wurde am 2. Juni 2016 nach entsprechender Abstimmung mit der Europäischen Kommission ein Anteilskaufvertrag notariell beurkundet. Zu Frage 3: Die Landesregierung erwartet, dass das Engagement eines privaten Investors in der FFHG Potenzial für die Weiterentwicklung des Flughafenstandortes bietet. Die Bedeutung des Flughafens für die Menschen in der Region und weit darüber hinaus ist unbestritten . Das vom Käufer vorgelegte Geschäftskonzept sieht vor, dass das wirtschaftliche Potenzial des Flughafens bestmöglich ausgeschöpft wird. Die Landesregierung wird daher das ihrerseits Mögliche tun, den laufenden Privatisierungsprozess erfolgreich zu beenden und auch danach die weitere Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn bzw. des Standortes im Rahmen der Möglichkeiten der Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission und der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu unterstützen. Alle wesentlichen Schritte des Verkaufsprozesses wurden mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Um eine etwaige unzulässige Beihilfe zugunsten des Käufers auszuschließen, musste das Verfahren offen, transparent und bedingungsfrei ausgestaltet werden. Die Europäische Kommission hat daher vorgegeben, dass der gebotene Kaufpreis letztendlich maßgebend für die Auswahl des Bieters ist. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass der Bestbietende nicht nur den höchsten Kaufpreis geboten hat, sondern nach Einschätzung von KPMG auch das schlüssigste Unternehmenskonzept verfolgt. Zu Frage 4: Der Prozess zum Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der FFHG wurde von Beginn an und wird auch heute federführend durch das heutige Ministerium des Innern und für Sport durchgeführt. An einer Verhandlungsrunde war neben dem Ministerium des Innern und für Sport auch das Ministerium der Finanzen auf Staatssekretärsebene vertreten. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 den Verkauf des Geschäftsanteils des Landes beschlossen. Verkäufer bestimmter landseitige Grundstücke am Flughafen Hahn (Housing und Schulungszentrum), die ebenfalls an den Käufer des Geschäftsanteils verkauft wurden, ist der Landesbetrieb Liegenschaft- und Baubetreuung (LBB) als Eigentümer dieser Flächen. Zu den Fragen 5 bis 7: Der Verkaufsprozess bezieht sich auf den Geschäftsanteil des Landes an der FFHG, die Eigentümerin luftseitiger Flächen ist. Der Käufer strebt eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der FFHG sowohl im Fracht- als auch im Passagebereich an und erwartet mittelfristig daher eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl am Flughafen Frankfurt-Hahn. Dies hat er gegenüber Medienvertretern auf einer Pressekonferenz angekündigt. Der Käufer erwirbt zeitgleich mit dem Anteilserwerb auch bestimmte landseitige Grundstücke (Housing und Schulungszentrum) im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschaft- und Baubetreuung (LBB) und hat grundsätzlich auch Interesse am Erwerb weiterer landseitiger Flächen im Eigentum des LBB bzw. der EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH (EGH) bekundet. Hinsichtlich der Flächen des LBB ist im Anteilskaufvertrag ein auf zwölf Monate befristetes Optionsrecht zum Erwerb von Grundstücken des Landes vereinbart. Das Land hatte 2014 vorsorglich diese Grundstücke von der FFHG erworben, damit im Rahmen des Veräußerungsprozesses die Möglichkeit besteht, flexibel auf die unternehmerischen Überlegungen eines Investors reagieren zu können. Unter anderem sollte damit eine möglichst breite Basis für das Ausschreibungsverfahren geschaffen werden. Nach etwaiger Ausübung der Option und Abstimmung der weiter zu übertragenden Flächen des LBB bzw. der EGH werden die Strukturen am Flughafen Frankfurt-Hahn entsprechend anzupassen sein. Hierzu zählen nicht nur die konkreten Aufgaben von LBB und EGH. Hierzu zählt auch eine erforderliche Umstrukturierung des Zweckverbandes Flughafen Frankfurt- Hahn. Der Zweckverband hat hierzu bereits entsprechende rechtliche Gutachten in Auftrag gegeben. Roger Lewentz Staatsminister