Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1162 zu Drucksache 17/908 29. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) – Drucksache 17/908 – Kommunalbericht 2016 – Defizite der kreisfreien Städte Trier, Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/908 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind erneut defizitär. Die Haushalte der kreisfreien Städte Trier, Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Zweibrücken haben in den letzten drei Jahren defizitär abgeschlossen, in 2015 noch einmal höher als im Vorjahr. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wird der Anregung des Rechnungshofes gefolgt, a) dass es noch Spielräume bei den Hebesätzen z. B. für die Grundsteuern gibt? b) dass die Anhebungen bei der Gewerbesteuer zurückhaltend ausfielen? c) dass der Abstand zu der Höhe der Hebesätze im Vergleich zu anderen Flächenländern nach wie vor groß ist? 2. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um der Schieflage der Haushalte der Gemeinden und Städte, insbesondere der oben genannten Städte, zu begegnen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für das Haushaltsjahr 2016 sind Hebesatzerhöhungen aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht mehr möglich, weil Beschlüsse über Erhöhungen eines Hebesatzes von den Gemeinde- und Stadträten bis zum 30. Juni eines Haushaltsjahres zu fassen sind. Inwieweit die kommunalen Gebietskörperschaften beabsichtigen, den Anregungen des Rechnungshofes für zukünftige Haushaltsjahre zu folgen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Die Landesregierung wird in ihrem Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2017 der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Feststellungen des Rechnungshofes in seinem Kommunalbericht 2016 hinweisen. Zu Frage 2: Eine andere Möglichkeit, um der Schieflage der Haushalte der Gemeinden und Städte, insbesondere der oben genannten Städte, zu begegnen, hat der Rechnungshof mit seinen Hinweisen zu nach wie vor unterdurchschnittlichen Hebesätzen der Realsteuern aufgezeigt . Erkennbar wurde dies anhand eines längerfristigen Vergleichs der Hebesatz- mit der Preisentwicklung. So blieben bei der Grundsteuer B die Hebesatzanpassungen der Städte in den letzten 20 Jahren mit 18 Prozent deutlich hinter der Entwicklung der Inflationsrate in diesem Zeitraum (30 Prozent) zurück. Davon unabhängig sind einnahmenbezogene Maßnahmen allein kein Garant für den Haushaltsausgleich. Vielmehr müssen auch Konsolidierungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite konsequent genutzt werden. Risiken bestehen hier aufgrund stetig steigender Personal- und Sozialausgaben, die spätestens in Phasen des konjunkturellen Abschwungs wieder zu Finanzierungsdefiziten führen können. Es ist daher vorrangiges Gebot, dass der Ausgabenzuwachs dauerhaft hinter der Einnahmenentwicklung zurückbleibt. Schon im Kommunalbericht 2015 hatte der Rechnungshof Rheinland-Pfalz auf S. 62 f. ausgeführt (s. Landtagsdrucksache 16/5150 vom 30. Juni 2015): „Angesichts der hohen Schuldenbelastung dürfen die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Bemühen, den Haushaltsausgleich zu erreichen, nicht nachlassen. Aufgabenkritik, stetige Überprüfung der Personalausstattung, Beschränkung von Personalleistungen auf das tariflich Notwendige, Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, Ausschöpfung der Einnahmequellen sowie die Reduzierung von Bearbeitungsmängeln in finanzrelevanten Aufgabenbereichen sind beispielhafte Stichworte zur Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Drucksache 17/1162 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 1. Januar 2014 das Landesfinanzausgleichsgesetz reformiert und zu einer Stärkung der kommunalen Finanzen beigetragen. Im Zusammenhang mit dieser Reform hat der Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen, die Auswirkungen der Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage eines von der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2017 zu erstellenden Berichts. Nach dem vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz herausgegebenen „Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2015 bis 2020“ (S. 56) wird die Finanzausgleichsmasse im Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 2 596 Mio. Euro für das laufende Jahr über 2 747 Mio. Euro im Jahr 2017 auf 2 825 Mio. Euro im Jahr 2018 zunehmen. Für das Jahr 2019 hat das Land Rheinland-Pfalz 2 940 Mio. Euro und für das Jahr 2020 dann 3 009 Mio. Euro eingeplant. Roger Lewentz Staatsminister