Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1167 zu Drucksache 17/897 29. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/897 – Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch das Land Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/897 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt das Land die Kosten für nach § 218 StGB rechtswidrige, aber straffreie bzw. nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche? 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen vom Land übernommenen Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in den Jahren 2013, 2014 und 2015? 3. In wie vielen Fällen hat das Land in den betreffenden Jahren die Kosten für rechtswidrige, aber straffreie bzw. nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche übernommen? 4. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die dem Land in den genannten Jahren durch die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen entstanden sind? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 29. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land übernimmt die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche nach dem 5. Abschnitt des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG), wenn den Frauen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben (§ 19 Abs. 1 SchKG). Der § 10 a Abs. 3 Satz 4 und 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt entsprechend für Frauen, die Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Zu Frage 2: Im Jahr 2013 lagen die durchschnittlichen vom Land übernommenen Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei 416,11 Euro, im Jahr 2014 bei 419,15 Euro und im Jahr 2015 bei 406,71 Euro. Zu Frage 3: Im Jahr 2013 hat das Land in 3 686 Fällen, im Jahr 2014 in 3 696 Fällen und im Jahr 2015 in 3 290 Fällen die Kosten für Schwanger - schaftsabbrüche bedürftiger rheinland-pfälzischer Frauen übernommen. Zu Frage 4: Die Gesamtkosten des Landes beliefen sich für das Jahr 2013 auf 1 533 801,46 Euro, für das Jahr 2014 auf 1 549 168,64 Euro und für das Jahr 2015 auf 1 338 068,61 Euro. Anne Spiegel Staatsministerin