Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1174 zu Drucksache 17/906 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/906 – Kaliumphosphonat Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/906 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Kaliumphosphonat ist im sogenannten ökologischen Weinbau für die Anwendung als Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des falschen Mehltaus (Peronospora) nicht zugelassen. Auch für den Wirkstoff Kupfer läuft die Zulassung im Jahr 2018 aus. Kupfer steht zudem auf der Substitutionsliste der EU und wird als kritisch bewertet. Es besteht demnach die Gefahr, dass eine erneute Zulassung nicht erfolgt oder die zulässige jährliche Kupfermenge pro Hektar weiter gesenkt wird. Alternativen stehen im ökologischen Weinbau zurzeit nicht zur Verfügung. Der starke Peronospora-Befall im Jahr 2016 zeigt zudem, wie wichtig wirksame Pflanzenschutzmittel auch im ökologischen Weinbau sind. Seitens der Landesregierung wurde daher den Betrieben die Möglichkeit gegeben, durch die Teilnahme an einem wissenschaftlichen Großversuch mit Kaliumphosphonat die Ernteausfälle zu begrenzen. Dies führt jedoch dazu, dass der produzierte Wein zumindest im Anwendungsjahr nicht als Ökowein vermarktet werden kann, gegebenenfalls sogar drei Jahre lang der Ökostatus nicht mehr besteht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele ökologisch wirtschaftende Winzerbetriebe nehmen an dem Großversuch mit Kaliumphosphonat teil (absolut und in Prozent) und wie groß ist die Anwendungsfläche in Rheinland-Pfalz? 2. Wann ist mit einem ersten Bericht über die Ergebnisse des Großversuches zu rechnen? 3. Wird Kaliumphosphonat auch im Jahr 2017 für den ökologischen Weinbau zur Verfügung stehen und welche Regelungen plant die Landesregierung für diesen Fall? 4. Was will die Landesregierung konkret unternehmen, um die zeitnahe Zulassung von Kaliumphosphonat als Pflanzenschutzmittel im ökologischen Weinbau zu erreichen? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, dass der Wirkstoff Kupfer in 2018 wieder eine Zulassung erhält und wird in diesem Falle mit einer Reduzierung der zulässigen jährlichen Ausbringungsmenge zu rechnen sein? 6. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung für den Fall der Nichtzulassung von Kaliumphosphonat und Kupfer, um den Fortbestand des ökologischen Weinbaus in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am Großversuch des Dienstleistungszentrums Rheinhessen-Nahe-Hunsrück nehmen acht ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe (1,9 Prozent aller ökologisch wirtschaftenden Weinbaubetriebe in Rheinland–Pfalz) teil, mit einer Fläche von insgesamt 34,74 ha (0,6 Prozent der ökologisch bewirtschafteten Rebfläche). Zu Frage 2: Mit dem Bericht über die Ergebnisse des Großversuches ist frühestens im Frühjahr 2017 zu rechnen. Zu Frage 3: Der Wirkstoff Kaliumphosphonat ist für einen Einsatz im ökologischen Weinbau nicht zugelassen; ein Einsatz stellt einen Verstoß gegen die ÖKO-Verordnung (VO [EG] 889/2008) dar. Ein Einsatz – auch im vorgenannten Großversuch – führt dazu, dass Erzeugnisse aus den mit Kaliumphosphonat behandelten Flächen nicht als ökologisch erzeugte Produkte vermarktet werden dürfen. Ob Kaliumphosphonat in 2017 für den ökologischen Weinbau zugelassen sein wird und somit eingesetzt werden darf, kann nicht bewertet werden. Über eventuelle Notfallmaßnahmen wird situativ in 2017 entschieden. Drucksache 17/1174 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung hat sich bereits im Jahr 2013 für die Antragsstellung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission auf Zulassung von Kaliumphosphonat für den ökologischen Weinbau (Aufnahme des Wirkstoffes in den Anhang II der VO [EG] 889/2008) eingesetzt und diese im Weiteren unterstützt. Über den Antrag ist bisher noch nicht endgültig entschieden worden. Mittlerweile unterstützen auch die Länder Österreich, Tschechien und Luxemburg den Antrag. Die Landesregierung hat sich mehrfach an die Bundesregierung und an die EU-Kommission gewandt, um die Zulassung zu befördern. Sie wird, wie zuletzt durch mich und Frau Ministerin Höfken am Rande der Ministerratssitzung in Brüssel am 26. September 2016 im Gespräch mit dem stellvertretenden Generaldirektor D. C. Fano der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung geschehen, auch weiterhin den direkten Kontakt zur EU-Kommission suchen, um die prekäre Situation des ökologischen Weinbaus in Deutschland zu verbessern. Zu Frage 5: Der erneuten Zulassung von Kupfer als Pflanzenschutzmittelwirkstoff im Jahr 2018 werden gute Chancen eingeräumt. Allerdings ist auch stark damit zu rechnen, dass die erlaubte Aufwandmenge pro ha und Jahr abgesenkt wird. In Deutschland ist die zugelassene Aufwandmenge an Kupfer im Vergleich zum Europäischen Durchschnitt schon jetzt geringer als von der EU vorgesehen. Zu Frage 6: Eine Nichtzulassung beider Wirkstoffe hält die Landesregierung für nicht wahrscheinlich. Träte dieser Fall ein, so wäre nicht nur der Ökoweinbau sondern der gesamte ökologische Landbau betroffen und in geringem Maße auch der konventionelle Landbau. Alle mit dem Pflanzenschutz und dem Ökolandbau in der EU, im Bund und den Ländern befassten Institutionen sind dann gemeinsam mit den Ökoverbänden gefordert, neue tragfähige und nachhaltige Konzepte zu entwickeln. Generell und unabhängig von der Diskussion um Kupfer und Kaliumphosphonat oder den ökologischen Landbau unterstützt und fördert die Landesregierung die Entwicklung vorbeugender Pflanzenschutzmaßnahmen und biologisch-biotechnischer Verfahren sowie die Verwendung resistenter bzw. toleranter Sorten. Speziell für den ökologischen Landbau wird nach alternativen Wirkstoffen zu Kupfer und nach effektiven Pflanzenstärkungsmitteln gesucht. Dr. Volker Wissing Staatsminister