Drucksache 17/1178 zu Drucksache 17/1016 29. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/1016 – Ministerialzulage Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1016 – vom 19. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften sollen u. a. die bestehenden Übergangs- und Bestandsschutzregelungen die sogenannte kleine und große Ministerialzulage betreffend in zwei bzw. vier Schritten bis spätestens zum 1. Januar 2020 abgeschafft werden. Entsprechend der Gesetzesbegründung betrug das Ausgabevolumen für die Ministerialzulage im Jahre 2015 rund 1,2 Millionen Euro. Da die Übergangs- und Bestandsschutzregelungen ausschließlich länger Beschäftigte treffen, würde sich dieses Ausgabevolumen in den kommenden Jahren, auch ohne die geplante Abschaffung der Übergangs - und Bestandsschutzregelungen, durch den individuellen Eintritt der derzeit noch Anspruchsberechtigten in den Ruhestand verringern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte bzw. sonstige Beschäftigte, aufgeschlüsselt nach deren Besoldungsgruppe, erhalten derzeit noch die kleine und wie viele die große Ministerialzulage? 2. Wie würde sich das Ausgabevolumen für die Ministerialzulagen für Beschäftigte der Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 ohne die geplante Abschaffung der Übergangs- und Bestandsschutzregelungen in den kommenden zehn Jahren, beginnend mit dem Jahre 2016, durch den kontinuierlichen Eintritt der Anspruchsberechtigten in den Ruhestand jährlich entwickeln? 3. Wie würde sich das Ausgabevolumen für die Ministerialzulagen für Beschäftigte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 ohne die geplante Abschaffung der Übergangs- und Bestandsschutzregelungen in den kommenden zehn Jahren, beginnend mit dem Jahre 2016, durch den kontinuierlichen Eintritt der Anspruchsberechtigten in den Ruhestand jährlich entwickeln? 4. Wie würde sich das Ausgabevolumen für die Ministerialzulagen für Beschäftigte der Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 ohne die geplante Abschaffung der Übergangs- und Bestandsschutzregelungen in den kommenden zehn Jahren, beginnend mit dem Jahre 2016, durch den kontinuierlichen Eintritt der Anspruchsberechtigten in den Ruhestand jährlich entwickeln? 5. Wie würde sich das Ausgabevolumen für die Ministerialzulagen für Beschäftigte der Besoldungsgruppen über A 13 ohne die geplante Abschaffung der Übergangs- und Bestandsschutzregelungen in den kommenden zehn Jahren, beginnend mit dem Jahre 2016, durch den kontinuierlichen Eintritt der Anspruchsberechtigten in den Ruhestand jährlich entwickeln? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Beamtinnen und Beamte, welche weiterhin eine sogenannte große bzw. kleine Ministerialzulage erhalten, verteilen sich auf folgende Besoldungsgruppen: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1178 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die übrigen Berechtigten sind Tarifbeschäftigte (vgl. Antwort 2 der Drucksache 17/517 zu Drucksache 17/263), sodass sich eine Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen erübrigt. Zu den Fragen 2 bis 5: Die Ministerialzulage ist nach ihrer Rechtsnatur eine Stellenzulage. Sie entfällt beispielsweise bei einem Eintritt in den Ruhestand oder einer Versetzung an eine nachgeordnete Behörde. Es ist somit im Einzelnen nicht vorhersehbar, wie sich in den kommenden zehn Jahren das entsprechende Ausgabevolumen für die Beamtinnen und Beamten – aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen – ohne die stufenweise Abschaffung der bestehenden Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen entwickeln würde. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/886) beziffert folglich auch nur das Gesamtausgabevolumen anhand des letzten abgeschlossenen Jahres. Insbesondere kann nicht antizipiert werden, welche Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit oder vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, ihren Ruhestand freiwillig hinausschieben oder etwa unter besondere Altersgrenzen fallen sowie vorzeitig versterben, ihre Beamtenrechte verlieren oder entlassen werden. Es lässt sich daher allenfalls grob näherungsweise, unter Zurückstellung vorgenannter Umstände sowie unter Berücksichtigung allein der Geburtsjahrgänge und der Regelaltersgrenze prognostizieren, dass bezüglich der nachgefragten Beamtinnen und Beamten nach etwa fünf Jahren das Ausgabevolumen voraussichtlich auf rund 2/3, nach etwa acht Jahren auf rund 1/2 und nach etwa zehn Jahren auf rund 1/3 gesunken wäre. Doris Ahnen Staatsministerin Besoldungsgruppe große Ministerialzulage kleine Ministerialzulage Gesamt A 6 1 1 2 A 8 5 5 A 9 3 19 22 A 10 1 1 A 11 1 10 11 A 12 1 7 8 A 13 12 192 204 A 14 20 20 A 15 5 46 51 A 16 11 126 137 B 2 2 2 B 3 2 51 53 B 5 2 2 B 6 3 29 32 Gesamtanzahl 39 511 550