Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1195 zu Drucksache 17/937 zu Drucksache 17/938 zu Drucksache 17/939 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) Schwimmunterricht an Schulen der Stadt Frankenthal – Drucksache 17/937 – Schwimmunterricht an Schulen in Bobenheim-Roxheim – Drucksache 17/938 – Schwimmunterricht an Schulen in der VG Lambsheim-Heßheim – Drucksache 17/939 – Die Kleinen Anfragen – Drucksachen 17/937/938/939 – vom 12. September 2016 haben folgenden Wortlaut: 17/937 Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in der Stadt Frankenthal wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen in der Stadt Frankenthal wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen in Frankenthal die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? 17/938 Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in Bobenheim-Roxheim wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen in Bobenheim-Roxheim wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen in Bobenheim-Roxheim die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen ? 17/939 Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassen stufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen in der VG Lambsheim-Heßheim wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen in der VG Lambsheim-Heßheim die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleinen Anfragen namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Und selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Drucksache 17/1195 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Schularten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen die Durchführung von Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfragen wird auf das Ergebnis einer aktuellen Umfrage bei den Schulen und die Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleinen Anfragen wie folgt: Zu jeweils allen Fragen 1 bis 3: Die gewünschten Daten zum Schwimmunterricht können der Anlage entnommen werden. Zu jeweils Frage 4: Grundsätzlich haben alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. In der kreisfreien Stadt Frankenthal sind dies 72 Lehrkräfte und in Bobenheim-Roxheim sechs Lehrkräfte. Am Standort Lambsheim der Realschule plus in Maxdorf-Lambsheim sind es auch sechs Lehrkräfte. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1195 3 Anlage