Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1196 zu Drucksache 17/947 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/947 – Ausbruch aus der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/947 – vom 13. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Der 32-jährige Türke Özen C., der am 17. August 2016 aus der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) Ingelheim flüchtete , wurde nach Angaben der Polizei schon vier Mal abgeschoben. Zuletzt reiste er im August erneut nach Deutschland ein und wurde in Hessen aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass der 32-jährige Häftling insgesamt schon vier Mal abgeschoben wurde und wieder nach Deutschland eingereist ist? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass er kein fünftes Mal mehr nach Deutschland einreist? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wie hoch betrugen die jeweiligen Kosten der Abschiebung und wurden diese dem 32-jährigen Häftling in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht? 3. Muss der 32-jährige Häftling die Kosten für den Polizeieinsatz anlässlich seiner Flucht bezahlen? Wenn nein, warum nicht? 4. Ist der 32-jährige Häftling zwischenzeitlich abgeschoben worden? Wenn nein, warum immer noch nicht? 5. Wie oft kam es in der GfA in den letzten drei Jahren zu Ausbrüchen von Häftlingen? 6. Ist die GfA ausreichend personell ausgestattet? 7. Warum wurde die Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Polizei über die Flucht des 32-jährigen Häftlings unter http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3406309 im Nachgang gelöscht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 4: Für die in der Anfrage genannte Person liegt die ausländerrechtliche Zuständigkeit nicht bei einer rheinland-pfälzischen Ausländerbehörde . Die Person wurde vielmehr im Wege der Amtshilfe für das Land Hessen in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim untergebracht. Daher können keine Angaben zu Abschiebungen und deren Kosten gemacht werden. Der Betroffene befindet sich noch in der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim. Zu Frage 3: Nein, hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Zu Frage 5: In den vergangenen drei Jahren kam es in zwei weiteren Fällen zu Entweichungen, jeweils bei Ausführungen außerhalb der Gewahrsamseinrichtung . Eine Entweichung im Jahr 2014 erfolgte anlässlich einer Ausführung in ein Krankenhaus, die zweite Entweichung anlässlich einer Vorführung beim Amtsgericht Heilbronn im Jahr 2016. In letzterem Fall erfolgte die Begleitung durch die baden-württembergische Polizei. Zu Frage 6: Die personelle Ausstattung der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim ist für eine Kapazität von 40 Personen ausgelegt. Im Jahr 2015 war die Einrichtung im Durchschnitt mit neun Personen belegt. Drucksache 17/1196 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 7: Die in der Frage genannte Pressemitteilung beinhaltete die Öffentlichkeitsfahndung gemäß § 34 Absatz 7 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) mit Lichtbild des Geflüchteten. Nach § 34 Absatz 7 POG kann die Polizei Abbildungen zu einer Person zum Zwecke der Ermittlung des Aufenthaltsortes öffentlich bekannt geben, soweit von dieser Person eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit anderer Personen ausgeht. Nach der Festnahme des Geflüchteten wurde die Öffentlichkeitsfahndung gelöscht. Anne Spiegel Staatsministerin