Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1197 zu Drucksache 17/948 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/948 – Vollverschleierung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/948 – vom 13. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ministerin Spiegel hat öffentlich festgestellt, dass in Rheinland-Pfalz 20 bis 40 vollverschleierte Frauen leben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden diese Zahlen erhoben? 2. Wer hat die Zahl erhoben? 3. Welche weiteren Daten wurden in diesem Zusammenhang erhoben? 4. Entsteht für die Landesregierung hinsichtlich grundsätzlicher Verstöße gegen unsere Verfassungswerte erst eine Handlungsnotwendigkeit ab einer bestimmten Anzahl von Fällen? 5. Wenn ja, ab welcher Fallzahl sieht die Landesregierung hier einen Handlungsbedarf? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Zahlen wurden nicht erhoben, sondern sind geschätzt. Dies hat Frau Ministerin Anne Spiegel im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung explizit erwähnt. Es gibt keine statistisch validen Daten zur Anzahl der in Deutschland lebenden vollverschleierten Frauen. Darauf hat der Bundesinnenminister im August 2016 hingewiesen. Zu Frage 3: In diesem Zusammenhang wurden keine Daten erhoben. Zu den Fragen 4 und 5: Nein, für die Landesregierung stellt sich diese Frage nicht. Anne Spiegel Staatsministerin