Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1198 zu Drucksache 17/907 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/907 – Personalplanung der Polizeiinspektion Idar-Oberstein Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/907 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es eine Mindestdienststärke für die Polizeiinspektion Idar-Oberstein? 2. Wenn ja, wie hoch ist diese tagsüber und während der Nachtzeit? 3. Gibt es eine Mindestbesetzung für die Polizeiinspektion Idar-Oberstein? Wenn ja, wie viele Beamte müssen anwesend sein? 4. Gibt es Regelungen, wenn umständehalber zu wenig Beamte in der Polizeiinspektion sind? 5. Wie hoch ist die Ist- und Sollstärke der Polizeiinspektion Idar-Oberstein (bitte gliedern nach Vollzeit und Teilzeit)? 6. Wie viele weitere Beamte braucht die Polizeiinspektion Idar-Oberstein, um die Vorgaben ohne Zusatzdienste für andere Kollegen sicherzustellen? 7. Wie hoch ist in der Polizeiinspektion Idar-Oberstein die Zahl der ausscheidenden Beamten und vorgesehenen Neuzugänge im Jahr 2016? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Für die rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen wurden keine Gesamtmindeststärken durch die Landesregierung festgelegt. Die ausschließlich für den Wechselschichtdienst festgelegte Mindestpersonalstärke wird bei der Personalzumessung belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Belastungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Die einsatztaktische Mindeststärke einer Dienstgruppe im praktizierten Dreischichtendienst mit fünf Dienstgruppen beträgt vier Polizeibeamtinnen/-beamte. Auf dieser Grundlage beurteilt das Polizeipräsidium Trier in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Hierbei erfolgt keine Differenzierung zwischen Tag- und Nachtzeit, sondern ein belastungsorientierter Personaleinsatz. Zu Frage 3: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier wurde durch das Polizeipräsidium eine Mindeststärke im Wechselschichtdienst im Zeitraum 12.00 Uhr bis 02.00 Uhr von grundsätzlich 1 :5 Polizeibeamtinnen und -beamten festgelegt. Außerhalb des vorgenannten Zeitraums kann die Mindeststärke auf 1 :4 Polizeibeamtinnen und -beamte reduziert werden. Durch die Festlegung einer Mindeststärke im Zeitraum 12.00 Uhr bis 02.00 von 1 :5 ist gewährleistet, dass in der Regel zwei Beamtinnen oder Beamte während der Schichten auf der Dienststelle anwesend sind. Außerhalb des vorgenannten Zeitraumes befindet sich mindestens eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter auf der Dienststelle. Zu Frage 4: Etwaige Unterschreitungen der Mindeststärke werden zunächst inspektionsintern kompensiert. Sofern dies nicht möglich ist, können Ersatzgestellungen von anderen Dienststellen im Direktions- oder Präsidialbereich erfolgen, sodass die Handlungsfähigkeit der Dienststelle gewährleistet ist. Drucksache 17/1198 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Ausweislich der durch das Polizeipräsidium Trier gepflegten Daten des Integrierten Personalmanagementsystem (IPEMA) stellt sich die personelle Besetzung der Polizeiinspektion Idar-Oberstein zum Stichtag 1. September 2016 wie folgt dar: Der Polizeiinspektion Idar-Oberstein sind zwei Kräfte zugeordnet, die lediglich in Teilzeit ihren Dienst verrichten. Diese Kräfte erbringen eine Arbeitsleistung von 1,375 Vollzeitäquivalenten. Zu Frage 6: Das Polizeipräsidium Trier gewährleistet in eigener Zuständigkeit die Handlungsfähigkeit seiner nachgeordneten Dienststellen. Auch durch einen höheren Personalansatz lassen sich jedoch kurzfristige Personalausfälle durch Krankheit oder Anforderungen für Sondereinsätze oder Ähnliches nicht gänzlich vermeiden, sodass ein personeller Ausgleich notwendig wird. Daneben stehen dem Polizeipräsidium Trier regelmäßig Rotationskräfte zur Verfügung, die den polizeilichen Einzeldienst unterstützen. Zu Frage 7: Ausweislich der durch das Polizeipräsidium Trier gepflegten Daten des IPEMA ist bei der Polizeiinspektion Idar-Oberstein im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich noch mit zwei Ruhestandsversetzungen zu rechnen. Bis zum Ende des Jahres sollen nach derzeitigen Planungen des Polizeipräsidiums Trier vier Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein zugewiesen werden. Roger Lewentz Staatsminister PI Idar-Oberstein Soll-/Orientierungsstärke Ist-Stärke – Schutzpolizei davon Wechselschichtdienst 50,65 (39,22) 48,63 (33,625) – Kriminalpolizei 1,00 1,00