Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1211 zu Drucksache 17/930 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) – Drucksache 17/930 – Kommunalbericht 2016 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/930 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Landesrechnungshof verweist in seinem Kommunalbericht 2016 auf die unbefriedigende Finanzlage der Kommunen. Der Rechnungshof mahnt eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung an, als wichtigen Schritt hierzu sieht er eine umfassende Kommunalreform, die die Landesregierung zügig vorantreiben sollte. Der Landesrechnungshof hält die bisherige Gebietsreform für nicht hinreichend. Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen und Plänen will sie diesen gewichtigen Hinweisen des Rechnungshofes entsprechen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Mit den Gebietsänderungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform kann ein substanzieller Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im kommunalen Bereich geleis tet werden. Auf der jetzigen ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform gibt es bereits 25 Lan des gesetze für Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbands gemein den. Zwischenzeitlich sind die in 19 dieser Landesgesetze geregel ten Gebietsände - rungsmaßnahmen umgesetzt worden. Die 25 Landesgesetze erfassen sieben verbandsfreie Gemeinden mit einem eige nen Gebietsänderungsbedarf, 29 Ver bandsgemeinden mit einem eigenen Gebietsände rungsbedarf, 18 Verbandsgemeinden ohne einen eigenen Ge bietsän derungsbedarf und die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein. Das Landesgesetz für die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg wird derzeit parlamentarisch beraten. Der Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsge meinden Obere Kyll und Hillesheim ist in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstand. Laut Gutachten von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, zu Gebietsänderungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden haben jetzt noch zwei verbandsfreie Gemeinden und 22 Verbandsgemeinden einen eigenen Ge bietsänderungsbedarf nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform . Für einige dieser Kommunen laufen die Gebietsänderungsprozesse bereits, so etwa für die Verbandsgemeinden Waldbreitbach, Bad Hönningen, Kell am See, Rhaunen, Hahnstätten, Katzenelnbogen und Nassau. Zur Vorbereitung der zweiten Stufe werden zur Zeit umfangreiche wissenschaftliche Un tersuchungen durchgeführt. Auf die wissenschaftlichen Untersuchungen haben sich in der vergangenen Wahl zeit des Landtags Rheinland-Pfalz die drei damaligen Fraktionen und die Landesregierung verstän digt. Mit den Untersuchungen ist ein Wissenschaftlerkreis unter der Federführung von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich, Technische Universität, Kaiserslautern, und Herrn Profes sor Dr. Ziekow, Deutsches For schungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer, beauftragt worden. Drucksache 17/1211 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Untersuchungen erfolgen nach Maßgabe eines Gesamtkonzepts, dem zwischen den Land tagsfraktionen und der Landesregierung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände abgestimmte Leitsätze und Fragen zugrunde liegen. Im Einzelnen erstrecken sich die Untersuchungen auf die Themenbereiche: – Demografische Entwicklung, Raumordnung und Landesplanung, – Organisation für die kommunalen Ebenen und die Landesverwaltung sowie Funk tio nalität der künftigen Aufgabenstruktur (Optimierung der Aufgabenzuordnungen und der Organisationsstrukturen in auf ga benbezogener Betrachtung, rechtlicher Rahmen und rechtliche Bewertung der vorgeschlagenen Aufgaben struk tur), – Gebietsstrukturen und Finanzen (Entwicklung von Bewertungsrahmen und Vorschlägen, verfassungsrechtlicher Rahmen und rechtliche Bewertung der vorgeschlagenen Ge bietsstrukturen), – Landesorganisationsgesetz, – Gesetzesfolgenabschätzung, – kommunalrechtliche Fragen und Folgerungen sowie – Bürgerbeteiligung. Für die Untersuchungen ist derzeit ein Zeitraum von etwa 18 Monaten veranschlagt, gerechnet ab Auftragsvergabe im Frühjahr 2016. Die Untersuchungsergebnisse sollen eine Grundlage für Entscheidungen über weitere Maßnahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform bilden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär