Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1216 zu Drucksache 17/919 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/919– Nachfrage zur Antwort Drucksache 17/425 auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/178 – Einsatzstärke und Beförderungssituation Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/919 – vom 9. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Datengrundlage und welchem Datenzeitraum ermittelt sich die in der Antwort Drucksache 17/425 mitgeteilte durchschnittliche Beförderungszeit von 5 ½ Jahren? 2. Wie stellen sich – mit Angabe des Datenzeitraums – die durchschnittlichen Beförderungszeiten der Dienstgruppenleiter von der Besoldungsstufe A 11 in die Besoldungsstufe A 12 dar? Wie stellt sich die durchschnittliche Beförderungszeit – mit Angabe des Datenzeitraums – im Stabsdienst (herausgehobene/r Sachbearbeiter/in) und bei der Kriminalpolizei (Abwesenheitsvertreter/in eines Kommissariatsleiters/in, herausgehobene/r Sachbearbeiter/in) dar? 3. Wie stellt sich das Verhältnis der tatsächlichen Besetzung (in Vollzeitäquivalenten), unterteilt in den Wechselschicht- und Tagesdienst , im Bereich der Polizeidirektionen Wittlich und Mayen – bezogen auf die jeweiligen Polizeiinspektionen, Kriminalinspektionen – zum 1. Oktober 2016 (und zum Stichtag 1. Mai 2016) unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge im Hinblick auf die Darstellung der jeweiligen Mindeststärke sowie der Orientierungsstärke (PZM) dar? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 17/178 mitgeteilten Daten wurden vom Polizeipräsidium Trier erhoben. Diese Daten beziehen sich auf das bereits im Rahmen der Antwort in Drucksache 16/6221 zur Kleinen Anfrage 16/4046 sowie konkretisierend zur Kleinen Anfrage 16/4062 erhobene Datenmaterial. Zu Frage 2: Hierzu wird zunächst auf die Antwort in der Drucksache 16/6221 hingewiesen. Das Polizeipräsidium Trier hat im Zusammenhang mit einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum Stichtag 1. Juni 2016 eine erneute Datenerhebung vorgenommen. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier liegen die durchschnittlichen Wartezeiten von Dienstgruppenleiterinnen und Dienstgruppenleitern (DGL) für eine Beförderung von der Besoldungsstufe A 11 Landesbesoldungs - gesetz (LBG) nach Besoldungsgruppe A 12 LBG derzeit bei ca. 4 Jahren und 4 Monaten seit dem Vorliegen der sogenannten Beförderungsreife *). Die durchschnittlichen Wartezeiten für Stellen im Bereich des Stabsdienstes (herausgehobene Sachbearbeitung) liegen bei ca. 2 Jahren und 3 Monaten sowie bei der Kriminalpolizei (Abwesenheitsvertretung einer Kommissariatsleitung/herausgehobene Sachbearbeitung) bei ca. 5 Jahren und 1 Monat nach dem Erreichen der Beförderungsreife*). Bei der Datenerhebung wurden die zum Stichtag 1. Juni 2016 beim Polizeipräsidium Trier vorhandenen Funktionen und deren Besetzung berücksichtigt. *) Die Beförderungsreife ist regelmäßig dann erfüllt, wenn seit der letzten Beförderung und der erfolgten Funktionsübertragung eine mindestens dreijährige Beförderungswartezeit sowie eine für das funktionale Amt gemäß Laufbahnverordnung für den Polizeidienst vorgeschriebene Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten erfüllt wurde. Drucksache 17/1216 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Für die rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen (PI) und Polizeiautobahnstationen (PASt) wurden keine Gesamtmindeststärken durch die Landesregierung festgelegt. Die ausschließlich für den Wechselschichtdienst festgelegte Mindestpersonalstärke wird bei der Personalzumessung belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Belastungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Die einsatztaktische Mindeststärke einer Dienstgruppe im praktizierten Drei-Schichtendienst mit fünf Dienstgruppen beträgt vier Polizeibeamtinnen bzw. -beamte. Auf dieser Grundlage beurteilen die Polizeipräsidien in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung ihrer Dienststellen. Sie sorgen im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Auch für die Polizeidirektionen (PD), Polizeiwachen (PW) und Kriminalinspektionen (KI) sind keine Mindeststärken festgelegt. In der Anlage sind die derzeit gültigen, durch die Arbeitsgruppe Personalzumessungsmodell errechneten Orientierungsstärken dargestellt . Zur besseren Verständlichkeit sind die Daten nicht nur nach Tages-(TD) und Schichtdienst (SchD) getrennt, sondern auch entsprechend der Orientierungsstärken nach Sparten differenziert. Ausweislich der durch die Polizeibehörden und -einrichtungen gepflegten Daten des Integrierten Personalmanagementsystems (IPE- MA) stellt sich die personelle Ausstattung der Dienststellen in der PD Wittlich und der PD Mayen zu den Stichtagen entsprechend der Anlage dar. Der Personalbestand zum 1. Oktober 2016 basiert auf den bis dato bekannten Personalveränderungen auf Basis der Erhebung des Personalbestandes zum 1. September 2016. Kurzfristige Veränderungen sind daher unberücksichtigt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1216 3 Anlage Drucksache 17/1216 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1216 5