Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1217 zu Drucksache 17/920 04. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/920 – Zahl der Graffitischäden in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/920 – vom 9. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf 50 Millionen Euro pro Jahr beziffert die Deutsche Bahn die Schäden durch Graffiti und Vandalismus. Tendenz steigend. An Rhein und Ruhr summieren sich die Schäden auf 8,5 Millionen Euro. Ganze Züge werden besprüht, Bahnhöfe verunstaltet. Deshalb haben die DB Station&Service AG und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Projekt gestartet, das die Schmierereien verbannen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Graffitistraftaten wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz begangen und wie hoch betrug der Sachschaden? 2. In wie vielen Fällen konnten Tatverdächtige bei der Begehung von Graffitistraftaten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ermittelt werden? 3. Wie hoch beträgt die Aufklärungsquote bei Graffitistraftaten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2014, 2015 und 2016? 4. Wird auch das Land Rheinland-Pfalz mit der DB Station&Service AG in Kontakt treten, mit dem Ziel, dass auch ein Projekt ins Leben gerufen wird, welches die Schmierereien von Bahnhöfen und Zügen in Rheinland-Pfalz verbannen soll? Wenn nein, warum nicht? 5. Wird auch das Land Rheinland-Pfalz mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt treten, mit dem Ziel, dass auch in Rheinland-Pfalz sogenannte Bahnhofspatenschaften eingerichtet werden? Wenn nein, warum nicht? 6. Durch welche rheinland-pfälzische Landesstelle erfolgt die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn Landeseigentum durch Graffitistraftaten verunstaltet wird? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Polizei trifft grundsätzlich Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Die Entwicklung der Fallzahlen, der Anzahl der Fälle, bei denen Tatverdächtige (TV) ermittelt werden konnten1) und der Aufklärungsquote (AQ) bei Sachbeschädigungen durch Graffiti in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2014, 2015 und 2016 (Januar bis August) sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Sachbeschädigung durch Graffiti Januar bis August 2016 2) 2015 2014 Fälle 2 979 4 835 3 102 aufgeklärte Fälle (TV ermittelt) 469 644 581 AQ in Prozent 15,7 13,3 18,7 1) Anzahl der aufgeklärten Fälle. 2) Es ist darauf hinzuweisen, dass unterjährige Daten im laufenden Berichtsjahr Datenqualitätsprüfungen unterliegen, was sich in vielfältiger Weise auf den Datenbestand auswirken kann. Drucksache 17/1217 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anzumerken ist, dass im Deliktsbereich Sachbeschädigung durch Graffiti die Schadenssumme keinen Erfassungsparameter in der PKS darstellt. Eine Auskunft über die Höhe des Sachschadens ist somit nicht möglich. Der Anstieg 2015 resultiert im Wesentlichen aus festgestellten Sachbeschädigungen im Stadtgebiet Koblenz. Während dort im Jahr 2014 noch 311 Fälle registriert wurden, stieg die Zahl der Fälle im Jahr 2015 um 1 630 Fälle bzw. + 524,1 Prozent auf 1 941 Fälle an. Hintergrund ist das Projekt „Saubere/sichere Stadt“. Dabei werben Polizei und das Kriminalpräventive Gremium in Koblenz um umgehende Anzeigenerstattung bei Sachbeschädigungen, insbesondere bei Graffiti an öffentlichen Bauwerken, Gebäuden und Einrichtungen. Der enorme Fallzahlenanstieg ist primär auf diese Initiativen zurückzuführen. Zu den Fragen 4 und 5: Nein. Gemäß § 3 des Gesetzes über die Bundespolizei ist es Aufgabe der Bundespolizei, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Demnach ist die Bundespolizei originär für eine Kontaktaufnahme mit der DB Station&Service AG und der Deutschen Bahn AG zur Durchführung von Präventionsprojekten oder sogenannter Bahnhofspatenschaften zuständig. Zu Frage 6: Grundsätzlich ist für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund von Beschädigungen an Landesgebäuden durch Graffitistraftaten der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zuständig. Die überwiegende Anzahl der Landesliegenschaften befindet sich im Eigentum des LBB. Bei nicht im Eigentum des LBB befindlichen Dienstgebäuden erfolgt die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch das jeweils zuständige Ressort oder dessen Dienststellen im Ressortbereich. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär