Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/122 zu Drucksache 17/19 15. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/19 – Organspender Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/19 – vom 23. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Organspender in Deutschland ist nach jahrelangem Rückgang wieder leicht angestiegen. Für Rheinland-Pfalz meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) jedoch weiterhin rückläufige Zahlen, sowohl bei Organspendern als auch bei den gespendeten Organen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Gründe sind bekannt, die zum Rückgang von 44 auf 39 Organspender in 2015 geführt haben? 2. Die Zahl der gespendeten Organe sank von 148 auf 133, sind die möglichen Gründe dafür bekannt? 3. Welche Maßnahmen werden seitens des Landes unternommen, um die Spenderzahl zu erhöhen? 4. Welche Chancen werden gesehen, die Spenderdaten auf dem Versichertenausweis zu speichern und somit auf den Organspende - ausweis zu verzichten? 5. Welche Möglichkeiten gibt es, die Organspendenpraxis umzukehren und nicht der Spende aktiv zuzustimmen, sondern der Organ entnahme zu widersprechen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1: Der Landesregierung sind keine eindeutig identifizierbaren Gründe für den Rückgang der Anzahl der Organspender bekannt. Zu 2.: Der Rückgang der Anzahl der gespendeten Organe ist ebenfalls nicht eindeutig erklärbar, aber sicher ist das steigende Alter der Organspender und dadurch vermehrte Komorbiditäten eine nennenswerte Ursache dafür, dass weniger Organe von einem Spender übertragen werden können. Zu 3.: Mit Beteiligung des Landes sowie weiterer Organisationen und Selbsthilfeverbände wurde im Jahr 2002 die Initiative Organspende Rheinland-Pfalz (IO-RLP) unter der Leitung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) gegründet . Das Hauptanliegen der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz ist es, die Bevölkerung aktiv, professionell und ergebnisoffen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende sowie deren große gesellschaftliche und gesundheitspolitische Bedeutung aufzuklären und dadurch die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern. Ziel der Aufklärungsarbeit ist es, dass möglichst jeder Bürger eine persönliche Entscheidung zur Organspende trifft und diese auch mittels Organspendeausweis dokumentiert. Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2016 stehen 81 Prozent der Deutschen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Allerdings dokumentieren nur 36 Prozent der Bevölkerung ihren Willen in einem Organspendeausweis. Die Aufklärung der Bevölkerung, vor allem auch jüngerer Menschen, ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Dies geschieht zum Beispiel über die Informationen auf der Homepage der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz sowie mit verschiedenen Veranstaltungen und Initiativen, zum Beispiel der Teilnahme an Gesundheits- oder Projekttagen. Die Initiative Organspende Rheinland-Pfalz war unter anderem auch mit einer Plakataktion auf dem Rheinland-Pfalz-Tag 2016 in Alzey vertreten. Dies war eine Kooperation mit dem Verein Junge Helden e. V., der bundesweit besonders junge Menschen über das Thema Organspende aufklären möchte. Drucksache 17/122 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu 4.: Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 wurde auch durch Änderung von § 291 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch geregelt, dass die elektronische Gesundheitskarte geeignet sein muss, Angaben aufzunehmen für – Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende, – Hinweisen der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie – Hinweisen der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach § 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sobald die Gesellschaft für Telematik die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, können die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen . Versicherte, die die elektronische Gesundheitskarte nicht für die Speicherung ihrer Erklärung nutzen möchten, können diese auch weiterhin in Papierform auf dem Organspendeausweis abgeben. Zu 5.: In einem parteienübergreifenden Konsens hat der Bundestag im Jahr 2012 die Einführung der Entscheidungslösung beschlossen und damit deutlich gemacht, dass eine Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebespende derzeit nicht konsensfähig ist. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin