Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1235 zu Drucksache 17/952 06. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/952 – Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/952 – vom 13. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Bericht des Landesrechnungshofes können kurz- bzw. mittelfristig bis zu zwölf Stellen bei den Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten wegfallen. Eine Vor-Ort-Kontrolle auf dem Betriebsgelände sei angeblich nicht mehr erforderlich. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen bei der Abteilung 2 der Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind für die Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten im Stellenplan vorhanden? 2. Wie viele Stellen sind davon tatsächlich besetzt (bitte in Vollzeit- und Teilzeitstellen auflisten)? 3. Wie viele Stellen davon wurden im Jahr 2016 abgebaut oder sollen noch abgebaut werden? 4. Wird die Vorortkontrolle auf dem Betriebsgelände weiterhin für erforderlich gehalten, wenn nein, dann bitte warum nicht? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durch Betriebskontrollen ist vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit und des Schutzes des Fahrpersonals vor überlangen Arbeitszeiten von wachsender Bedeutung für die Aufsichtsbehörde . Die zunehmende Verkehrsdichte und der steigende Zeitdruck auf das Fahrpersonal durch einen verschärften europäischen Wettbewerb zwischen den einzelnen Transportunternehmen führen zu einer erhöhten gesundheitlichen Belastung der Fahrerinnen und Fahrer. Deren Überforderung und Übermüdung durch überlange Lenkzeiten und Nichteinhaltung von Ruhezeiten können die Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmerinnen und Straßenverkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Stellenplänen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDen) erfolgt keine spezifische Stellenzuweisung für die Tätigkeit Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten. Bei der SGD Nord sind für das Aufgabengebiet des Vollzugs der Sozialvorschriften im Straßenverkehr einschließlich der Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren insgesamt 5,54 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen. Dieses umfasst die Tätigkeiten Anzeigenbearbeitung aufgrund von Straßenkontrollen, Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr und bei den Paketdiensten und die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei der SGD Süd werden grundsätzlich keine aufgabenbezogenen Stellenpläne geführt. Zu Frage 2: Im Aufgabengebiet „Vollzug der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren“ sind in der SGD Nord tatsächlich 2,94 VZÄ, aufgeschlüsselt in vier Teilzeit- und eine Vollzeitstelle, und in der SGD Süd 2,8 VZÄ, aufgeschlüsselt in vier Vollzeit- und eine Teilzeitstelle, besetzt. Dabei ist bei der SGD Süd jedoch lediglich eine Person zu ganzem Anteil im Bereich Fahrpersonalrecht eingesetzt und alle anderen Personen sind nur zu einem Teil ihrer Arbeitszeit in diesem Sachgebiet tätig. Drucksache 17/1235 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2013 für das Aufgabengebiet „Vollzug der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Durchführung von Ordnungswidrigkeiten“ einen Personaleinsatz (in VZÄ) von 4,0 für die SGD Nord und 5,8 für die SGD Süd ermittelt. In der SGD Nord wurden bis 2016 insgesamt 1,06 VZÄ abgezogen, indem diese Stellenanteile zur Bearbeitung in anderen Aufgabengebieten mit Defiziten eingesetzt wurden. In der SGD Süd wurde aufgrund des weiteren Rückgangs von Anzeigen aus Straßenkontrollen der tatsächliche Personaleinsatz auf 2,8 VZÄ reduziert. Mit der vorgesehenen Zusammenlegung der Bußgeldstellen Mainz und Neustadt in einer Organisationseinheit wird der Personaleinsatz auf 2,3 VZÄ reduziert werden können. Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in anderen Aufgabengebieten eingesetzt. Zu Frage 4: Gemäß der Vorgabe der EU-Kontrollrichtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rats über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rats (ABL 102, S. 36) sind pro Jahr 3 % der Tage zu überprüfen, an denen Fahrerinnen und Fahrer von in den Geltungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 561/06 und 165/2014 fallenden Fahrzeugen arbeiten. Mindestens 50 % aller überprüften Arbeitstage sind bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände von Unternehmen zu erbringen. Vorortkontrollen auf dem Betriebsgelände sind daher, auch nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und aller Bundesländer, weiterhin unverzichtbar. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass Betriebskontrollen „vom Schreibtisch aus“ durchgeführt und die entsprechenden Unterlagen angefordert werden. Jedoch ist es teilweise unabdingbar, dass Kontrollen auch direkt im Unternehmen durchgeführt werden, da manche Verstöße nur vor Ort aufgedeckt werden können. Insbesondere bei Unternehmen mit hoher Risikoeinstufung dürfte die Kontrolle vor Ort entscheidend sein. Auch der persönliche Kontakt zu den Unternehmen ist wichtig, um eine Sensibilisierung für die Einhaltung der Vorschriften zu erreichen und Fragen der Unternehmen im persönlichen Gespräch zu klären. Neben den Verkehrsunternehmen sind im Übrigen nach neuerem europäischen Recht auch die Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter , Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr verantwortlich. Die notwendigen Kenntnisse über die entsprechenden Verantwortlichkeiten können nicht ausschließlich durch die Anforderung von Unterlagen durch die Aufsichtsbehörde erlangt werden. Ulrike Höfken Staatsministerin