Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1237 zu Drucksache 17/954 06. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/954 – CO2-Bilanz und Energieeffizienz von Windkraftanlagen (WKA) I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/954 – vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: 1. Wie viel CO2 wird bei der Herstellung einer typischen Windkraftanlage von 1 MW Nennleistung freigesetzt (carbon footprint)? 2. Welche Lebensdauer von WKA unterstellen die Investoren bzw. Betreiber bei ihrer Rentabilitätsberechnung üblicherweise? 3. Wie ist die durchschnittliche Lebensdauer einer WKA bis wesentliche Teile ersetzt werden? 4. Eine Null-Emission im Betrieb unterstellt, wie viel CO2 wird von einer WKA in Rheinland-Pfalz mit einer Nennleistung von 1 MW über eine Lebenszeit von 20 Jahren durchschnittlich gegenüber den in Rheinland-Pfalz betriebenen üblichen Kraftwerks - typen gespart? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 4: Sowohl die Stromproduktion einer Windenergieanlage als auch die CO2-Emissionen bei ihrem Bau sind sowohl von Anlagentyp als auch – bei der Stromproduktion – von den konkreten Standortverhältnissen abhängig. Angaben zu einem Durchschnittswert speziell für Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz mit einer Nennleistung von 1 MW liegen der Landesregierung nicht vor. Darüber hinaus werden mittlerweile in Rheinland-Pfalz zumeist moderne 3 MW-Anlagen errichtet. Anhand der durchschnittlichen Volllaststundenzahl der zurückliegenden Jahre für Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz kann die von einer 1 MW-Windenergieanlage in einem Zeitraum von 20 Jahren erzeugte Strommenge mit ca. 30 Mio. kWh rechnerisch abgeschätzt werden, bei einer 3 MW-Anlage mit gleicher Volllaststundenzahl kann rechnerisch eine Stromproduktion von 90 Mio. kWh angenommen werden. Für die Erzeugung von 1 kWh des deutschen Strommixes fielen nach Berechnungen des Bundesumweltamtes in 2015 535 g CO2-Emissionen an. Müsste die Stromproduktion einer Windenergieanlage mit 1 MW durch Importe aus dem deutschen Strommix ersetzt werden, fielen hierfür dementsprechend ca. 16 050 t CO2-Emissionen an, bei einer 3 MW-Anlage beliefe sich dies sogar auf 48 150 t CO2-Emissionen. Für die Abschätzung, wieviel CO2-Emissionen bei der Herstellung einer 1 MW Windenergieanlage entstehen, wird die Studie „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger – Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2013“ des Umweltbundesamts (UBA – 29/2014)1) zugrunde gelegt. Diese Studie betrachtet den deutschlandweiten Anlagenbestand, sodass nur Zahlen bezogen auf den gesamten Anlagenbestand in Deutschland vorliegen. In der methodischen Vorgehensweise der Studie wird dabei unabhängig von der Anlagengröße jeder von einer Windenergieanlage produzierten Kilowattstunde ein CO2-Emissionsfaktor von 8,09 g für die Herstellungsphase einer Windenergieanlage (Rohstoffabbau und -aufbereitung) sowie der Produktion der Einzelkomponenten zugeordnet. Bezogen auf die in der Studie zugrunde gelegte technische Lebensdauer von 20 Jahren und eine jährliche Volllaststundenzahl von 1 600 Stunden ergibt sich danach unter Zugrundelegung des oben genannten CO2-Emissionsfaktors rechnerisch bei einer 1 MW-Anlage eine CO2-Emission von 258,88 t bezogen auf Rohstoffabbau und -aufbereitung sowie bei der Produktion der Einzelkomponenten. Bei einer 3 MW-Anlage kann der Studie nach rechnerisch von 776,64 t CO2-Emissionen ausgegangen werden. 1) In dieser Studie wird zur Ermittlung der Emissionsfaktoren die Ökobilanzdatenbank GEMIS 4.8 herangezogen. Auf Grundlage der Lebenszyklusphasen wurden nur die Herstellungsphase – bestehend aus Rohstoffabbau und -aufbereitung – sowie die Produktion der Einzelkomponenten berücksichtigt. Da die Errichtung und der Betrieb im Vergleich dazu verhältnismäßig wenig Emissionen verursachen und bei dem Rückbau ein Recycling stattfindet, wurden die Emissionen für Errichtung und Betrieb in der Studie nicht weiter betrachtet. Drucksache 17/1237 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Da Rheinland-Pfalz derzeit auch Strom aus benachbarten Bundesländern bezieht, sind die Einsparungen durch den Betrieb einer Windenergieanlage in Rheinland-Pfalz auch gegenüber dem deutschen Strommix zu sehen. Den Daten der Studie zufolge kann bei der Stromerzeugung mit einer Windenergieanlage gegenüber einem Import aus dem deutschen Strommix von einer Einsparung von 15 791,12 t (1 MW-Anlage) bzw. 47 373,36 t (3 MW-Anlage) CO2-Emissionen ausgegangen werden. Zu den Fragen 2 und 3: Die Anlagenhersteller gehen üblicherweise von einer Lebensdauer von ca. 25 Jahren aus. Die steuerliche Abschreibung einer Windenergieanlage (WEA) wird entsprechend der AfA-Tabelle mit 16 Jahren angegeben, wobei die Vergütung der Stromerzeugung einer Windenergieanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgt. Ulrike Höfken Staatsministerin