Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1238 zu Drucksache 17/955 06. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/955 – CO2-Bilanz und Energieeffizienz von Windkraftanlagen (WKA) II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/955 – vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Strom wird bei der Herstellung einer 1 MW-Anlage benötigt? 2. Wie viel Strom erzeugt eine 1 MW-Anlage in Rheinland-Pfalz bis wesentliche Teile ersetzt werden müssen? 3. Wie viel Strom erzeugt eine 1 MW-Anlage in Rheinland-Pfalz während einer 20-jährigen Lebenszeit? 4. Wie hoch sind die Rückbau- bzw. Entsorgungskosten einer WKA einer Nennleistung von 1 MW? 5. Wie viele Schadstoffe werden bei der Entsorgung bzw. Verwertung einer WKA mit einer Nennleistung von 1 MW freigesetzt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Spezifische Zahlen für den notwendigen Energiebedarf für die Herstellung einer 1 MW-Anlage liegen uns nicht vor. Nach Angaben des Umweltbundesamtes haben sich Windenergieanlagen bereits nach etwa drei bis sieben Monaten energetisch amortisiert. Das heißt, nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden muss. Zu Frage 2: Bei Windenergieanlagen, und damit auch bei deren „wesentlichen“ Bauteilen, kann von einer Lebensdauer von ca. 25 Jahren ausgegangen werden (siehe Antwort auf Kleine Anfrage Drucksache 17/954 zu den Fragen 2 und 3). Zu Frage 3: Anhand der durchschnittlichen Volllaststundenzahl der zurückliegenden Jahre für Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz kann die von einer 1 MW-Windenergieanlage in einem Zeitraum von 20 Jahren erzeugte Strommenge mit ca. 30 Mio. kWh abgeschätzt werden. Zu Frage 4: Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung von Windenergieanlagen sind von der jeweiligen Anlage (Hersteller, Nabenhöhe, Turmart, Leistung, verwendete Materialien, etc.) sowie anderer einzelfallbezogenen Rahmenbedingungen (z. B. Anzahl der abzubauenden Anlagen) abhängig und können daher nicht pauschal quantifiziert werden. Den Kosten stehen Recyclingerlöse für z. B. Erlöse aus dem Verkauf und Wiederaufbau an einem anderen Standort oder dem Verkauf von Altmetall aus dem Stahlturm gegenüber. Bei Anlagen der 3 MW-Klasse liegen die Rückbaukosten für Anlage und Betonfundament (inkl. Transport- und Entsorgungskosten sowie Verrechnung von Entsorgungserlösen) nach den vorliegenden Kostenschätzungen spezifischer Anlagen verschiedener Hersteller zwischen 43 000 und 146 000 Euro. Zu Frage 5: Der Landesregierung sind keine Untersuchungen oder Studien bekannt, die Rückschlüsse auf einen relevanten Schadstoffeintrag bei der Entsorgung bzw. Verwertung einer Windenergieanlage zulassen. Ulrike Höfken Staatsministerin