Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1240 zu Drucksache 17/987 06. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) – Drucksache 17/987 – Verbleib von Vertretungslehrkräften im rheinland-pfälzischen Schuldienst Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/987 – vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungslehrer waren im Juli 2016 im rheinland-pfälzischen Schuldienst angestellt? 2. Wie viele dieser Vertretungslehrkräfte hatten einen Vertrag über die Sommerferien? 3. Wie viele der Vertretungslehrer, die keinen Vertrag über die Sommerferien hatten, erhielten zum Schuljahresbeginn eine Planstelle bzw. einen erneuten Vertretungsvertrag? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personal - planung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die im Pool befindlichen, verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Im Juli 2016 (Stichtag 15. Juli 2016 auf der Grundlage des Datenbestands vom 26. September 2016) waren 2 780 Lehrkräfte mit einem Vertretungsvertrag beschäftigt. Davon hatten 1 753 Lehrkräfte einen Vertrag, der über die Sommerferien hinaus befristet war. Von den Lehrkräften, die keinen Vertrag über die Sommerferien hatten, erhielten 250 Lehrkräfte eine Planstelle im Beamtenverhältnis , 21 Lehrkräfte wurden in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. 72 Personen haben den Vorbereitungs dienst angetreten, 243 Personen haben einen neuen Vertretungsvertrag abgeschlossen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin