Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1244 zu Drucksache 17/1014 06. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/1014 – Grundsicherung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1014 – vom 19. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen erhalten in Rheinland-Pfalz derzeit Grundsicherung nach dem SGB XII ohne Personen, die lediglich sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten? 2. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die in Rheinland-Pfalz für Leistungen nach dem SGB XII derzeit monatlich aufgewendet wird, ohne sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG? 3. Wie hoch ist die Summe für Leistungen nach dem SGB XII, die je Person und Monat im Durchschnitt innerhalb der letzten zwölf Monate ausbezahlt wurde? 4. Wie viele ausländische Staatsangehörige, aufgeschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern, erhalten in Rheinland-Pfalz derzeit Grundsicherung nach dem SGB XII ohne Personen, die lediglich sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten und wie hoch ist der Anteil dieser ausländischen Staatsangehörigen bezogen auf die Gesamtzahl der Personen, die in Rheinland- Pfalz Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten? 5. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die in Rheinland-Pfalz für Leistungen nach dem SGB XII für ausländische Staatsangehörige derzeit monatlich aufgewendet wird ohne sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG? 6. Wie hoch ist die Summe für Leistungen nach dem SGB XII, die je ausländischem Staatsbürger und Monat im Durchschnitt innerhalb der letzten zwölf Monate ausbezahlt wurde? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Die aktuellsten in den Berichten des Statistischen Landesamtes veröffentlichten Daten beziehen sich auf die Jahre 2014 und 2015. Die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger werden für den Dezember jeden Jahres ausgewiesen, die Ausgaben und Einnahmen für das gesamte Jahr. Zu 1.: Im Dezember 2015 bezogen 44 134 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Zu 2.: Die Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betrugen im Jahr 2015 insgesamt 1 459 393 000 Euro. Hierin enthalten sind 254 975 000 Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die jedoch in vollem Umfange vom Bund getragen werden. Zu 3.: Die Statistik der „Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015“ ist noch nicht veröffentlicht. Im Jahr 2014 sind im Monatsdurchschnitt folgende Bruttoausgaben angefallen: Leistungen nach den Dritten Kapitel SGB XII: 273 Euro, Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII: 517 Euro, Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII: 1 955 Euro. Drucksache 17/1244 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu 4.: Die Statistik „Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ unterscheidet nur zwischen deutschen und nicht deutschen Staatsangehörigen. Im Dezember 2015 bezogen 5 681 nicht deutsche Hilfebedürftige Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies entspricht einem Anteil von 12,87 Prozent. Zu 5. und 6.: In der Statistik „Ausgaben und Einnahmen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ wird nicht nach Staatsangehörigkeit unterschieden. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin