Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1245 zu Drucksache 17/924 05. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/924 – Agrarförderung im Land Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/924 – vom 8. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Säule 1 und 2 werden Direktzahlungen bzw. Prämien aus Mitteln der EU an die Landwirte und Winzer ausgezahlt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche EU-Förderungen stehen neben GAP Säule 1 und 2 für Rheinland-Pfalz noch zur Verfügung? 2. Welche Förderungen werden zusätzlich durch den Bund gewährt? 3. Wie müssen die in Frage 1 und 2 genannten Förderungen vom Land Rheinland-Pfalz kofinanziert werden? 4. Welches Gesamtvolumen hatten diese Förderungen für Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 und wie verteilen sie sich auf Winzer und Landwirte? 5. Wie hoch war die durchschnittliche Förderung (pro Hektar) für die konventionell wirtschaftenden Betriebe in 2015 (getrennt nach Landwirten und Winzern)? 6. Wie hoch war die durchschnittliche Förderung (pro Hektar) für die sogenannten ökologisch wirtschaftenden Betriebe in 2015 (getrennt nach Landwirten und Winzern)? 7. Wie hoch war der Anteil von Landesmitteln an den Förderungen der unter 5. und 6. genannten Kategorien? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. September 2016 wie folgt beantwortet: Der Agrarsektor ist der Wirtschaftszweig, der am weitestgehenden durch Europäisches Recht geregelt ist. Auf die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung entfällt ein nennenswerter Anteil der EU-Haushaltsmittel. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Spezielle EU-Förderungen (Direktzahlungen und Prämien) für landwirtschaftliche Unternehmen außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ausschließliche Bundeshaushaltsmittel werden für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, die Gasölverbilligung in der Landwirtschaft und u. a. für Vorhaben in den Bereichen Nachhaltigkeit und Innovation gewährt. Darüber hinaus werden Bundeshaushaltsmittel für Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nach dem grundsätzlichen Finanzierungsverhältnis von 60 v. H. Bundeshaushaltsmittel und 40 v. H. Landeshaushaltsmittel gewährt, die in Rheinland-Pfalz überwiegend durch das ländliche Entwicklungsprogramm EULLE (Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung) im Rahmen der 2. Säule der GAP umgesetzt werden. Im Jahr 2015 stellte der Bund 610,34 Mio. Euro (2016: 667,7 Mio. Euro) Bundeshaushaltsmittel in der GAK zur Verfügung (einschließlich Sonderrahmenpläne Küstenschutz und Präventiver Hochwasserschutz). Hiervon entfielen im Jahr 2015 auf Rheinland -Pfalz 30,849 Mio. Euro (2016: 35,894 Mio. Euro). Zu Frage 4: Eine Aufteilung der gewährten öffentlichen Mittel auf Landwirte und Winzer liegt nicht vor. Drucksache 17/1245 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 5 bis 7: Hektarbezogene Förderungen werden ausschließlich im Rahmen der Direktzahlungen der 1. und der 2. Säule der GAP gewährt. Eine Aufschlüsselung nach den Kriterien der Fragen 5 bis 7 ist nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Daten nicht erhoben werden. Nachstehende Tabellen geben für die flächenbezogenen Fördermaßnahmen die Gesamtbeträge des Jahres 2015 an: Dr. Volker Wissing Staatsminister Direktzahlungen der 1. Säule der GAP (100 Prozent EU-Mittel) Maßnahme Anzahl Antragsteller Auszahlungsbetrag (Euro) Basisprämie 18 039 108 776 000 Greeningprämie 18 039 60 288 000 Umverteilungsprämie 18 033 17 380 000 Junglandwirteprämie 1 458 2 050 000 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Förderung des ökologischen Landbaus der 2. Säule Programm Anzahl Antragsteller Auszahlung (Euro) Davon EU-Kofinanzierung (Euro) Förderfähige Fläche (ha) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (einschließlich Altverpflichtungen) 5 573 14 913 544 8 387 992 108 182 Ökologischer/biologischer Landbau (einschließlich Altverpflichtungen) 1 095 13 174 007 6 587 001 49 184