Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1253 zu Drucksache 17/993 07. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Adolf Kessel (CDU) – Drucksache 17/993 – Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende und Flüchtlinge Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/993 – vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende und Flüchtlinge gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele dieser Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende und Flüchtlinge werden von der Landesregierung, nachgeordneten Behörden , Institutionen des Landes oder landeseigenen Betrieben zur Verfügung gestellt? 3. Wie viele zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge und Asylsuchende in Verant wortung des Landes wird es bis Jahresende geben? 4. Bei wie vielen Asylsuchenden und Flüchtlingen wurden bisher die Erwerbskompetenzen erhoben? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beantwortung der Fragen 1 und 2 aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam erfolgt. In Bezug auf den Begriff „Arbeitsgelegenheiten“ wurde auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgestellt. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Auf Nachfrage bei den zwölf kreisfreien Städten und 24 Landkreisen in Rheinland-Pfalz, welchen auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 2 Landesaufnahmegesetzes die Durchführung des AsylbLG als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen ist, erhielten wir – Stand 28. September 2016 – insgesamt 23 Rückmeldungen. Es existieren in diesen Kommunen derzeit insgesamt 2 090 Arbeitsgelegenheiten . In den derzeit bestehenden neun Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylbegehrenden werden gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG Arbeitsgelegenheiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung dieser Einrichtungen bereitgestellt. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten kann im Jahresverlauf aufgrund der Gesamtbelegung oder einmaliger Ereignisse (z. B. Mithilfe bei Renovierungsarbeiten, Umzügen, einmalige Projekte etc.) variieren. Derzeit stehen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes rund 800 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung. Zu Frage 3: Geeignete Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 5 AsylbLG sind in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes begrenzt und werden bereits voll ausgeschöpft. Eine weitere Schaffung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten ist daher nur in begrenztem Umfang möglich . Derzeit sind vonseiten des Landes keine zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten in Planung. Die geplante Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 a AsylbLG (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) wird zukünftig dazu führen, dass einige bislang als Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG ausgestaltete Tätigkeiten zukünftig in Form von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen auf Grundlage des § 5 a AsylbLG durchgeführt werden. Im Ergebnis wird sich hierdurch jedoch nichts an der Gesamtzahl der zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten in den Landeseinrichtungen ändern. Zu Frage 4: Von Juni 2015 bis Juli 2016 wurden in den Aufnahmeeinrichtungen in Trier und Ingelheim im Rahmen des Landesprojekts „Kompe - tenzen erfassen, Chancen nutzen“ von rund 2 700 Geflüchteten die schulischen und beruflichen Kompetenzen erfasst und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet. Über den flächendeckenden vom ESF geförderten Landesansatz „Beschäftigungs- Drucksache 17/1253 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode pilot“ wurden von Januar bis August 2016 bisher rund 5 400 Kompetenzerfassungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern durchgeführt und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Informationen zur Zahl der von der BA selbst durchgeführten Kompetenzerfassungen sind nicht verfügbar. Die BA hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in der Regel bei allen der BA bekannten Geflüchteten eine erste Erfassung der Kompetenzen stattgefunden hat. Die aktuellen Zahlen hinsichtlich der bei der BA gemeldeten Perso - nen sind unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Migration -Arbeitsmarkt/Migration-Arbeitsmarkt-Nav.html abrufbar. Anne Spiegel Staatsministerin