Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1256 zu Drucksache 17/999 10. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/999 – Polnische Wohnungslose in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/999 – vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung auf die Kleine Anfrage 4176 bezüglich polnischen Wohnungslosen in Koblenz wurden die Fragen 2 und 3 nicht ganz umfänglich beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Verfügen die vier polnischen Staatsangehörigen über eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU? Wenn nein, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 10 Abs. 1 FreizügG/EU eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 2. Wurde bei den vier polnischen Staatsangehörigen der Verlust auf Einreise und Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen gemäß § 5 Abs. 4 oder § 6 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt? Wenn nein, warum nicht? 3. Warum war weder das Ordnungsamt noch die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Koblenz über den Sachverhalt informiert? Gibt es Informationsdefizite? 4. In wie vielen Fällen kam es zum Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern im Jahre 2016 in Rheinland- Pfalz (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 5. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 9 Abs. 1 FreizügG/EU in Rheinland-Pfalz (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2015 und 2016)? 6. In wie vielen Fällen kam es zu einem Verstoß gegen § 9 Abs. 2 FreizügG/EU in Rheinland-Pfalz (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und nach den Jahren 2015 und 2016)? 7. Wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden im gleichen Umfang personell aufgestockt wie die Anzahl von Asylbewerbern? Wenn nein, warum nicht (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Ausländerbehörden )? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Keiner der vier polnischen Staatsangehörigen verfügt über eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht gemäß § 4 a Freizüg G/EU (nicht: § 6 Absatz 1 Satz 1). Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach § 10 Absatz 1 FreizügG/EU wäre nur dann möglich, wenn ein Unionsbürger entgegen § 8 FreizügG/EU ein Ausweisdokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt. Dies setzt jedoch ein Verlangen der zuständigen Ausländerbehörde voraus. Da der Vorgang bei der Ausländerbehörde der Stadt Koblenz (Ordnungsamt, Abteilung Migration und Integration) bislang nicht bekannt war, war ein entsprechendes Verlangen auch nicht möglich. Zu Frage 2: Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wurde nicht festgestellt, da, wie bereits mitgeteilt, der Vorgang beim Ordnungs - amt nicht bekannt war. Zu Frage 3: Der Schutz bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund. Zuständig für die bundeseigenen Schifffahrts- und Betriebsanlagen sowie die bundeseigenen Ufergrundstücke und Betriebswege am Rhein ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Südwest –. Sie ist gegenüber kommunalen Ordnungsbehörden nicht informationspflichtig. Drucksache 17/1256 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Anzahl der Fälle, in denen es in Rheinland-Pfalz im Jahre 2016 zum Verlust des Freizügigkeitsrechtes nach §§ 5 und 6 Freizüg G/EU kam, kann (aufgegliedert nach Staatsangehörigkeit) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Quelle: Ausländerzentralregister mit Stand 31. August 2016. Zu den Fragen 5 und 6: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungsparametern und Qualitätskriterien, die fortwährend geprüft werden. Die Polizei erfasst in der PKS Verstöße gegen § 9 FreizügG/EU ohne Differenzierung nach den unterschiedlichen Absätzen der Norm. Daher bildet die folgende Darstellung die Fall- und Tatverdächtigenzahlen der Verstöße gegen § 9 FreizügG/EU insgesamt in den Jahren 2015 und 2016 (Januar bis August) ab. Weiter ist zu berücksichtigen, dass unterjährige Tabellenwerte grundsätzlich vorläufiger Natur sind, da die Datenqualitätsprüfungen im laufenden Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen sind. Dies kann sich in vielfältiger Weise auf den Datenbestand auswirken. Die Polizei hat in 2015 in der PKS in Rheinland-Pfalz insgesamt vier Straftaten mit jeweils einem Tatverdächtigen wegen des Verstoßes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU erfasst. In zwei Fällen handelte es sich um polnische, in je einem Fall um litauische bzw. portugiesische Staatsangehörige. Im Zeitraum Januar bis August 2016 wurden keine Fälle erfasst. Zu Frage 7: Aus Sicht des Landes werden die ausländerrechtlichen Aufgaben von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Personalhoheit liegt bei den Kommunen. Anne Spiegel Staatsministerin Staatsangehörigkeit Anzahl Bulgarien 4 Frankreich 1 Italien 1 Kroatien 2 Litauen 1 Niederlande 4 Rumänien 7 Slowakische Republik 2 Spanien 1 Gesamt 23 Verstoß § 9 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU 2016 Januar bis August 2015 Fälle 0 4 Tatverdächtige davon: – 4 Iran – 0 Litauen – 1 Polen – 2 Portugal – 1 Serbien – 0