Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1269 zu Drucksache 17/1000 10. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1000 – Gewaltvorfälle in der Ortsgemeinde Fachbach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1000 – vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Artikel „Gewalt in Fachbach: Jetzt reicht’s dem Ortschef“, veröffentlicht in der Rhein-Zeitung vom 4. Februar 2015, beklagte der Ortsbürgermeister von Fachbach die Gewaltbereitschaft von drei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 19, 15 und 13 Jahren. Der 15-Jährige wurde zwischenzeitlich wegen Diebstahl und Körperverletzung zu einer rechtskräftigen zehnmonatigen Jugendstrafe – ohne Bewährung – verurteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden gegen die drei Personen nach der Berichterstattung seit dem 4. Februar 2015 erstattet? 2. Werden die Bewohner der Ortsgemeinde Fachbach immer noch durch die Kinder der Familie bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen? Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Polizei, die Ausländerbehörde und das Jugendamt der Kreisverwaltung Rhein-Lahn ergriffen? 3. Ist die Schulbesuchspflicht der Kinder und Jugendlichen zwischenzeitlich sichergestellt? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Konsequenzen hatte das Nichtinformieren der Schulbehörde durch die Schule mit dem Förderschwerpunkt sozialemotionale Entwicklung in freier Trägerschaft, weder über die Beendigung der Jugendhilfemaßnahme noch über die Beendigung des Schulverhältnisses des 15-jährigen Schülers? Wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dem Verstoß gegen die Schulpflicht eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn seit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen des 15-Jährigen ergriffen? 6. In wie vielen Fällen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Jahr 2016 vollzogen, wo eine Personen wegen einer besonders schwerwiegenden Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 7. Wie hat sich die Anzahl des Personals der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn in dem Zeitraum von 2013 bis heute verändert? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Polizeipräsidium Koblenz hat hierzu berichtet, dass dort seit dem 4. Februar 2015 insgesamt drei Strafanzeigen erstattet worden seien. Zu den Fragen 2 bis 5: Die Informationen zu den Fragestellungen sind mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen gundsätzlich vertraulich zu behandeln. Parlamentarische Anfragen auf Grundlage von Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit §§ 80 Abs. 2 und 100 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags können daher nur im Rahmen einer vertraulichen Sitzung der betroffenen Ausschüsse des Landtags beantwortet werden. Zu Frage 6: Bezüglich fünf Personen, welche wegen einer besonders schwerwiegenden Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen worden. Dabei handelte es sich um eine Person mit spanischer, eine mit nigerianischer, eine mit lettischer sowie zwei Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Drucksache 17/1269 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 7: Hierzu liegen dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz die Angaben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises noch nicht vor. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär