Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1270 zu Drucksache 17/1001 10. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/1001 – Einführung von Erleichterungen der Hochschulzulassung für Spitzensportler/-innen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1001 – vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Diskussion zum Antrag der Einführung einer Profilquote zur Hochschulzulassung von Spitzensportlern wurde darauf verwiesen , dass die generelle Einführung einer Quote für alle Studiengänge rechtlich nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Studiengänge beabsichtigt die Landesregierung zu quotieren? 2. Bei welchen Studiengängen sollen auf andere Art Vorteile für Spitzensportler/-innen geschaffen werden? 3. Bei welchen Studiengängen kann die Landesregierung aus rechtlichen Gründen nicht quotieren? 4. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Quotierung bei diesen Studiengängen erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht? 5. Warum beabsichtigt die Landesregierung, die Vereinfachung des Hochschulzugangs für Spitzensportler/-innen über Ver - waltungshandeln und nicht über die Änderung des Hochschulgesetztes (wie in anderen Bundesländern geschehen) zu regeln? Welche Vor- und Nachteile gibt es bei beiden Verfahren? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Vorabquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler wird für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge in Rheinland -Pfalz eingeführt. Die Entscheidung über die tatsächliche Bildung dieser Quote liegt im Ermessen der Hochschulen. Zu den Fragen 2 und 3: In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen – dies sind in Rheinland-Pfalz die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie – ist die Bildung einer Vorabquote derzeit rechtlich nicht möglich. Deshalb wird in diesen Studiengängen zuguns - ten von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern eine Bonusregelung von 0,3 Notenwerten eingeführt. Zu Frage 4: Die Landesregierung wird sich über die Gremien der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, dass eine Vorabquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler auch in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen eingeführt werden kann. Zu Frage 5: Nach Auffassung der Landesregierung ist es ausreichend, eine Rechtsverordnung zu ändern und die jeweilige gesetzliche Ermächti - gung unberührt zu lassen. Regelungsdichte und Rechtssicherheit unterscheiden sich bei gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Regelung nicht. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister