Drucksache 17/1271 zu Drucksache 17/1116 11. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arnold Schmitt und Bernhard Henter (CDU) – Drucksache 17/1116 – Förderanträge aus dem Bereich des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier III Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1116 – vom 26. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Antwort – Drucksache 17/572 – vom 26. Juli 2016 auf die Kleine Anfrage – Drucksache 17/329 – enthielt keine Maßnahmen beziehungsweise Angaben über Förderanträge aus dem Investitionsstock des Landes. Die erneute Anfrage 17/640 wurde mit der Antwort Drucksache 17/739, dass die fehlenden Daten nachgereicht wurden, beantwortet. Wissentlich fehlt hier noch immer mindestens eine Maßnahme aus dem Investitionsstock in der Ortsgemeinde Leiwen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sind die nun vorgelegten Daten unvollständig? 2. Warum wurden nicht alle Daten zeitig geliefert? 3. An welchen Stellen der Antwort fehlen immer noch Daten? 4. Warum wurden diese Daten nicht auf die erneute Anfrage hin nachgeliefert? 5. Wie sieht die Landesregierung diese Fehler vor dem Hintergrund auf das Vertrauen in zukünftige Beantwortungen und den Anspruch auf Vollständigkeit von Kleinen Anfragen? 6. Welche Konsequenzen unternimmt die Landesregierung, die Abgeordneten zukünftig zeitig und vollständig zu informieren? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die in der Anfrage erwähnte Maßnahme in der Ortsgemeinde Leiwen, die aus dem Investitionsstock gefördert wurde, trägt ein Antragsdatum aus dem Jahre 2014. Die ursprüngliche Kleine Anfrage Drucksache 17/329 vom 1. Juli 2016 und auch die Kleine Anfrage Drucksache 17/640 vom 3. August 2016 beziehen sich auf vorliegende Förderanträge. Da grundsätzlich auch Anträge als „vorliegend“ bezeichnet werden können, die noch nicht per Schlussabrechnung abgeschlossen worden sind, kämen für diese Form der Kleinen Anfragen eine kaum abgrenzbare Anzahl von Förderanträgen infrage. Wenn die anfragenden Abgeordneten keinen konkreten Zeitraum benennen, in dem das Antragsdatum der interessierenden Maßnahmen liegt, definiert die Landesregierung diesen Zeitraum bestehend aus dem laufenden und dem Vorjahr. Sollte das laufende Jahr jünger als drei Monate sein, werden auch Anträge mit Datum aus dem vorvergangenen Jahr aufgelistet. Die von Ihnen erwähnte Maßnahme aus dem Investitionsstock in der Ortsgemeinde Leiwen trägt das Antragsdatum 18. September 2014. Aus den oben genannten Gründen fällt dieser Zeitraum nicht mehr in den zu listenden Bereich. Daher war es folgerichtig, dass die besagte Maßnahme nicht aufgeführt wurde. Es handelt sich somit nicht um einen Fehler in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Zu Frage 3: Es ist nicht bekannt, dass Daten innerhalb des oben beschriebenen Zeitraums fehlen würden. Zu Frage 4: Entfällt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1271 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: In der insgesamt 128-seitigen Antwort (Drucksache 17/572 vom 26. Juli 2016) auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/329 vom 1. Juli 2016 ist dem im Finanzministerium zuständigen Referat ein Fehler unterlaufen, der darin bestand, zwei von insgesamt 40 Tabellen aus der Ressortabfrage versehentlich nicht in die zusammenfassende Antworttabelle einzubinden. Dieser Fehler wurde nach Bekannt-werden umgehend eingeräumt und im Wege der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/640 vom 3. August 2016 behoben. Der in der vorliegenden Kleinen Anfrage Drucksache 17/1116 vom 23. September 2016 vermutete Fehler kann als solcher nicht bestätigt werden. Wie bereits ausgeführt, werden bereits bewilligte Anträge grundsätzlich nicht genannt, wenn nach „vorliegenden Anträgen“ ohne nähere Zeitangabe gefragt wurde. Aus den letzten zwölf Jahren sind keine weiteren Beanstandungen bekannt. Die fehlerhafte Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/572 bietet daher keine Veranlassung, an der Zuverlässigkeit der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu zweifeln oder besondere Konsequenzen zu ergreifen. Den Fehler bittet die Landesregierung zu entschuldigen. Doris Ahnen Staatsministerin