Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 zu Drucksache 17/1020 11. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/1020 – Entsendung eines Vertreters der Landesregierung zu einer Parteiveranstaltung in Ramstein-Miesenbach am 15. September 2016 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1020 – vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 15. September 2016 veranstaltete die SPD Ramstein-Miesenbach eine Diskussionsveranstaltung zum Thema TTIP. Für die Veranstaltung wurde mit einem Referenten des Bildungsministeriums, der mit offizieller Dienstbezeichnung benannt wurde, geworben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es üblich, dass für Parteiveranstaltungen mit den offiziellen Funktionen von Ministeriumsmitarbeitern geworben wird? 2. Ist der Mitarbeiter des Ministeriums offiziell von seiner Dienststelle entsandt worden? 3 Wusste das Ministerium von der Mitwirkung des Mitarbeiters an der Parteiveranstaltung? 4. Hat die Landesregierung offizielle Verhaltensregeln zur Mitwirkung der Landesregierung an Parteiveranstaltungen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Parteien laden zu ihren Veranstaltungen in eigener Verantwortung ein. Zur Einladungspraxis liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im konkreten Einzelfall hat der Veranstalter den Referenten ohne sein Wissen als Mitarbeiter des Bildungsministeriums angekündigt. Zu den Fragen 2 und 3: Nein. Zu Frage 4: Gemäß § 33 des Beamtenstatusgesetzes haben Beamtinnen und Beamte bei einer politischen Tätigkeit diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung ergeben. Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Beamtin oder ein Beamter sich als Privatperson in einer Partei oder vergleichbaren Interessengruppe betätigt. Dies ist Ausfluss des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit und durch die hierzu ergangene Rechtsprechung konkretisiert Darüber hinaus gibt es keine allgemeine Regelung der Landesregierung zur Mitwirkung von Bediensteten der Landesverwaltung an Parteiveranstaltungen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin