Drucksache 17/1281 zu Drucksache 17/1135 12. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1135 – Cum-Ex-Geschäfte in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1135 – vom 27. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Tagesschau berichtete am 25. September 2016 darüber, dass es in Nordrhein-Westfalen zu Ermittlungen gegen mehrere Großbanken aufgrund einer mehrfach erstatteten Kapitalertragsteuer gekommen ist (Cum-Ex-Geschäfte). Ich frage die Landesregierung: 1. Sind Cum-Ex-Geschäfte in Rheinland-Pfalz bekannt? 2. In welchem Umfang finden diese statt? 3. Wie hoch wird entstehender Steuerausfall geschätzt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind bisher noch keine Fälle bekannt geworden, in denen in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit sogenannten „Cum-Ex-Geschäften“ die Anrechnung und Erstattung einer nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Kapitalertragsteuer geltend gemacht wurde. Zu den Fragen 2 und 3: Eine Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1. In Vertretung: Dr. Stephan Weinberg Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode