Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1283 zu Drucksache 17/1017 11. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1017 – Identitätsprüfung durch BAMF Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1017 – vom 19. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Mehrere Bundesländer erheben schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), da dieses bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern gefälschte Pässe nicht erkannt haben soll. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann führt hierzu aus, dass bei Proben von Pässen „Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten in einem erheblichen Anteil entdeckt worden“ sind, so die Allgemeine Zeitung. Ich frage die Landesregierung: 1. Führt das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls Identitätsprüfungen durch, um neben dem BAMF eine zusätzliche Kontrollinstanz zu haben? 2. Wenn ja: Sind bei diesen Prüfungen ebenfalls Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten zu beobachten? 3. Wie wird das Risiko von Asylbewerbern eingeschätzt, die falsche Identitätsangaben machen? 4. Das Land Brandenburg will etwa 18 000 Datensätze des BAMF beschlagnahmen lassen, um zu erfahren, wer genau ins Land gekommen ist. Gibt es seitens des Landes Rheinland-Pfalz ähnliche Bestrebungen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Sofern Asylantragsteller und Asylantragstellerinnen Dokumente vorlegen, werden diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens einbehalten. Das Bundesamt überprüft diese Dokumente während des Verfahrens auf ihre Echtheit. Erst mit Abschluss des Asylverfahrens werden die Dokumente den Ausländerbehörden übersandt. Ob die Ausländerbehörden Dokumente zusätzlich auf ihre Echtheit hin überprüfen, entscheiden sie in eigener Zuständigkeit. Hierzu werden regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ausländerbehörden durch das Landeskriminalamt geschult. Bei Zweifeln an der Echtheit von Dokumenten legen die Ausländerbehörden diese dem Landeskriminalamt vor. Zu Frage 2: Im Rahmen der Prüfungen bestanden nur in seltenen Ausnahmefällen Zweifel an der Echtheit von Dokumenten; bei der Mehrheit der Ausländerbehörden bestand in keinem Fall ein Fälschungsverdacht. Genaue Zahlen werden nicht erhoben. Zu Frage 3: Die Polizei in Rheinland-Pfalz führt keine Statistik zu Straftatbeständen hinsichtlich falscher Identitätsangaben von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Daher ist auf dieser Grundlage eine Einschätzung des Risikos von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen , die falsche Identitätsangaben machen, nicht möglich. Zu Frage 4: Eine umfassende Beschlagnahme von Flüchtlingsdaten des BAMF in Bezug auf Rheinland-Pfalz ist hier derzeit nicht beabsichtigt. Im Einzelfall kommt ein staatsanwaltschaftliches Herausgabeverlangen bzw. (im Verweigerungsfall) die Beschlagnahme von Daten des BAMF in Betracht, wenn hinsichtlich konkreter, dort registrierter Personen der Anfangsverdacht des Besitzes bzw. der Verwendung gefälschter Ausweispapiere oder der Angabe falscher Identitäten besteht. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin