Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1287 zu Drucksache 17/1042 11. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/1042 – Barrierefreier Ausbau von Bahnhöfen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1042 – vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesverkehrsministerium hat 2015 ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum eingeführt. Insgesamt 50 Millionen sollen demnach investiert werden, um kleine Stationen mit weniger als 1 000 Ein- und Aussteigern pro Tag barrierefrei zu machen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz haben bisher (wir bitten den Stichtag anzugeben) Fördergelder aus diesem Topf erhalten, um ihren Bahnhof barrierefrei zu gestalten? 2. Finden weitere Förderungen zum Schaffen von barrierefreien Bahnhöfen seitens des Landes statt? 3. Wie hoch sind die Fördergelder für die einzelnen Bahnhöfe? 4. Für welche weiteren Bahnhöfe sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit geplant? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 (ZIP) – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen des Bundes sollen bislang in Rheinland-Pfalz an folgenden Verkehrsstationen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt werden: Brachbach, Eisenbach-Matzenbach, Hirschhorn (Pfalz), Kamp-Bornhofen, Mayen-Ost, Niedermohr, Obernhof (Lahn), Pfalzel, Schweich, Steinwenden, Thaleischweiler-Fröschen und Untersulzbach. Zum Stichtag 26. September 2016 wurden für diese Vorhaben noch keine Fördermittel ausgezahlt. Zu Frage 2: Über das vorgenannte ZIP hinausgehend fördert das Land die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom). Zu Frage 3: Die Finanzierung der unter Frage 1 genannten Bahnhofsmaßnahmen, die im Rahmen des ZIP umgesetzt werden, gestaltet sich wie folgt: Der Bund wird die Hälfte der Gesamtkosten tragen. Das Land wird etwa 30 Prozent der gesamten Kosten tragen. Die übrigen Kosten übernimmt die kommunale Seite. Eine Ausnahme bezüglich der kommunalen Mitfinanzierung stellt die Verkehrsstation in Obernhof (Lahn) dar. Am Bahnhof Obernhof ist nach dem Bau des elektronischen Stellwerks der neue Außenbahnsteig nur über eine steile Treppe – und damit nicht mehr barrierefrei – erreichbar. Da sich die Situation ohne Zutun der Gemeinde deutlich verschlechtert, wird das Land hier ausnahmsweise den sonst üblichen kommunalen Finanzierungsanteil übernehmen. Zu Frage 4: Das Land hat mit der DB Station&Service AG und den beiden Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung für die Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe der DB Station&Service AG für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt ist eine abgestimmte Projektliste über rund 50 Bahnhofsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 130 Mio. Euro. In dieser Liste finden sich insbesondere auch Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Verkehrsstationen mit mehr als 1 000 Reisenden am Tag. Drucksache 17/1287 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die vorgenannte Projektliste ist dynamisch und wird wenn erforderlich, beispielsweise wenn betriebliche Zwangspunkte eintreten, nach Abstimmung mit allen Vertragspartnern fortlaufend angepasst. Zum heutigen Stand ist die Herstellung der Barrierefreiheit z. B. an den Verkehrsstationen Annweiler am Trifels, Gerolstein, Heidesheim, Linz (Rhein), Pirmasens Nord und Sinzig vorgesehen. Dr. Volker Wissing Staatsminister