Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 zu Drucksache 17/1028 12. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1028 – Ganzheitliche Präventionsstrategie – Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1028 – vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort der Landesregierung (17/869) stehen dem MFFJIV Haushaltsmittel in Höhe von 2 084 000 Euro zur Verfügung zur Ganzheitlichen Präventionsstrategie gegen Extremismus. In der Antwort werden die Empfänger der Fördergelder aufgelistet. Kumuliert man die Beträge, so kommt man auf insgesamt Landesjugendring 1 392 300 Euro, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 420 000 Euro, Netzwerk für Demokratie 55 000 Euro, Summe 1 867 300 Euro. Es besteht also ein Differenzbetrag i. H. v. 216 700 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Zwecke wird der Differenzbetrag von 216 700 Euro verwendet (ich bitte dabei die Zwecke bestmöglich aufzugliedern und mit den entsprechenden Kosten auszuweisen)? 2. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) erhält ebenfalls eine Förderung von der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) zur ganzheitlichen Prävention im sechsstelligen Bereich. Aus welchem Grund kommt es zu einer Förderung in der gleichen Thematik durch zwei Ministerien? 3. Ist nachvollziehbar, ob Projekte des LSJV in Bezug auf die ganzheitliche Präventionsstrategie gegen Extremismus aus den Geldern des MSAGD oder des MFFJIV finanziert wurden? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den in der Kleinen Anfrage genannten Mitteln handelt es sich, ausschließlich der Mittel für das Netzwerk für Demokratie und Courage, um Mittel für soziale Bildungsmaßnahmen (siehe Antwort der Landesregierung 17/869, Frage 1). Dafür stehen im Haushalt 2 029 000 Euro zur Verfügung. Da das Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist, können noch Anträge in diesem Bereich kommen und die restlichen Haushaltsmittel dafür verwendet werden. Zu den Fragen 2 und 3: Wie in der Antwort der Landesregierung 17/869, Frage 1 angegeben, finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Kosten bezüglich der Landeskoordinierungsstelle (Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Rheinland- Pfalz) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Darüber hinaus gilt, dass die personelle Infrastruktur für die übrigen Präventionsprojekte, die unter dem Signum des Bundesprogramms „Demokratie leben“ durchgeführt werden, durch das dienstrechtlich zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie finanziert wird, während Maßnahmen, die sich an Dritte richten, in die Zuständigkeit des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz fallen. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin