Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1289 zu Drucksache 17/1030 12. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1030 – Gefälschte Pässe von Asylbewerbern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1030 – vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In den Medien wird vermehrt über gefälschte Pässe von Asylbewerbern, so z. B. aus Syrien, berichtet. Demnach erklärte Bayerns Innenminister Joachim Hermann, bei Stichproben von Flüchtlingspässen seien Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten in erheblichem Maße entdeckt worden („Länder misstrauen BAMF-Daten“, Rhein-Zeitung vom 19. September 2016). Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über gefälschte Pässe oder nicht zutreffende Identitäten von Asylbewerbern aus den Jahren 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz? Wenn ja: Wie viele Fälle von gefälschten Pässen und nicht zutreffenden Identitäten sind der Landesregierung bekannt und wie wurde bzw. wird mit den betreffenden Personen weiter verfahren? 2. Inwieweit hat die Landesregierung die Möglichkeit, auf das BAMF dahingehend einzuwirken, dass dieses die vorgelegten Pässe von Asylbewerbern einer genaueren Überprüfung unterzieht? 3. Werden Pässe von Asylbewerbern in Rheinland-Pfalz zusätzlich zur Überprüfung durch das BAMF durch Organe des Landes Rheinland-Pfalz überprüft, so wie es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern geschieht? Wenn ja: In welchem Umfang erfolgt eine solche Überprüfung? 4. Wenn nein: Hat die Landesregierung die Absicht, zusätzlich zur Prüfung durch das BAMF in näherer Zukunft Pässe von Asyl - bewerbern hinsichtlich ihrer Echtheit und der korrekten Identität durch Organe des Landes Rheinland-Pfalz überprüfen zu lassen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Sofern Asylantragsteller und Asylantragstellerinnen Dokumente vorlegen, werden diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens einbehalten. Das Bundesamt überprüft diese Dokumente während des Verfahrens auf ihre Echtheit. Erst mit Abschluss des Asylverfahrens werden die Dokumente den Ausländerbehörden übersandt. Ob die Ausländerbehörden diese Dokumente zusätzlich auf ihre Echtheit hin überprüfen, entscheiden sie in eigener Zuständigkeit. Hierzu werden regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ausländerbehörden durch das Landeskriminalamt geschult. Bei Zweifeln an der Echtheit von Dokumenten legen die Ausländerbehörden diese dem Landeskriminalamt vor. Im Rahmen der Prüfungen bestanden nur in seltenen Ausnahmefällen Zweifel an der Echtheit von Dokumenten; bei der Mehrheit der Ausländerbehörden bestand in keinem Fall ein Fälschungsverdacht. Genaue Zahlen werden nicht erhoben. Auch die Polizei in Rheinland-Pfalz führt keine Statistik über die Anzahl gefälschter Pässe oder nicht zutreffender Identitäten von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Sie trifft belastbare Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung regelmäßig auf der Grundlage der PKS. Diese ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungsparametern und Qualitätskriterien, die fortwährend geprüft werden. Die Polizei erfasst u. a. Urkundenfälschungen im Sinne der §§ 267 ff. Strafgesetzbuch in der PKS. Urkunden im strafrechtlichen Sinne sind verkörperte Gedankenerklärungen, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sind und den Aussteller bzw. die Ausstellerin erkennen lassen. Dies können grundsätzlich auch Ausweisdokumente sein, deren Fälschung als eine mögliche Fallgestaltung Eingang in die PKS findet. Neben Straftaten der Urkundenfälschung kommen auch noch solche gemäß § 273 Strafgesetzbuch (Verändern von amtlichen Ausweisen ) und § 276 Strafgesetzbuch (Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen) in Betracht. Auch insoweit handelt es sich nur um eine Teilmenge der von diesen Vorschriften insgesamt erfassten Sachverhalte. Drucksache 17/1289 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die nachfolgende Tabelle stellt für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2015 und 2016 (Januar bis August) die jeweiligen Fallzahlen der oben genannten Straftatbestände insgesamt sowie den Anteil der Straftaten davon dar, die tatverdächtigen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen bzw. Tatverdächtigen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten, zugerechnet werden. TV = Tatverdächtige. Zu Frage 2: Die Landesregierung steht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in stetigem konstruktivem Austausch zu verschiedenen Themen. Angesichts der bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich bei den Ausländerbehörden überprüfter Dokumente besteht derzeit kein Anlass für die Landesregierung, wegen der Dokumentenverifikation an das Bundesamt heranzutreten. Zu Frage 3: Die Ausländerbehörden überprüfen bereits jetzt im eigenen Ermessen Pässe von Ausländern im Asylverfahren. Die Anzahl der durch die Ausländerbehörden überprüften Pässe wird nicht erfasst. Die Polizei Rheinland-Pfalz führt neben den Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine anlassunabhängigen zusätzlichen Überprüfungen der Pässe von Asylbewerbern durch. Erhält die Polizei in einem konkreten Einzelfall Hinweise auf den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einer Passfälschung, führt sie alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Aufklärung durch. Hierzu kann auch eine Überprüfung der Ausweisdokumente gehören. Zu Frage 4: Eine erneute Überprüfung aller bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüften Pässe ist derzeit weder durch die Ausländerbehörden noch durch die Polizei vorgesehen. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin 1) Es ist darauf hinzuweisen, dass unterjährige Tabellenwerte grundsätzlich vorläufiger Natur sind. PKS-Datensätze unterliegen im laufenden Berichtsjahr Datenqualitätsprüfungen, was sich in vielfältiger Weise auf den Datenbestand auswirken kann. Straftaten PKS RP Januar bis August 2016 1) 2015 Straftaten insgesamt Straftaten mit TV mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber Straftaten mit TV mit Aufenthaltsstatus unerlaubter Aufenthalt Insgesamt Straftaten mit TV mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber Straftaten mit TV mit Aufenthaltsstatus unerlaubter Aufenthalt Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB 1 654 32 64 1 984 41 113 Verändern von amtlichen Ausweisen gemäß § 273 StGB 5 0 1 7 1 3 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen gemäß § 276 StGB 24 4 3 32 2 12