Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1294 zu Drucksache 17/1060 12. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) – Drucksache 17/1060 – „Zeitdruck“ oder „Zeitrahmen“ beim gescheiterten Hahn-Verkauf Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1060 – vom 22. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ausweislich des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und des Rechtsausschusses am 8. September 2016 hat die Ministerpräsidentin negiert, dass es beim gescheiterten Hahn-Verkauf einen „enormen Zeitdruck“ gegeben habe; stattdessen habe es einen „zeitlichen Rahmen“ gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat diesen Zeitrahmen festgelegt? 2. Wie war dieser Zeitrahmen konkret ausgestaltet und definiert? 3. Welche Ereignisse oder Verfahrensschritte im Verkaufsprozess haben hierbei eine Rolle gespielt? 4. Welche inhaltlichen Vorgaben für den Verkauf wurden darin formuliert? 5. Haben sich gegenüber dem festgelegten Zeitrahmen Änderungen ergeben und wenn „ja“: Sind diese Änderungen dokumentiert und welche Maßnahmen wurden zur Einhaltung des ggf. geänderten Zeitrahmens ergriffen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nachdem das Land den Anteilskaufvertrag mit der Shanghai Yiquian Trading Co. Ltd. über den Geschäftsanteil des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Juni 2016 beendet hatte, wurde das mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. März 2015 begonnene strukturierte Bieterverfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes nach einer neuerlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union fortgeführt. Derzeit läuft die zweite Prozessphase. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 5: Im Rahmen des im März 2015 gestarteten Ausschreibungsverfahrens haben drei Bieter innerhalb der Abgabefrist zum Ende November 2015 Angebote abgegeben. KPMG nahm mit allen drei Bietern Gespräche auf. Als im weiteren Verfahren aus Sicht von KPMG die Verhandlungen mit einem Bieter, der Shanghai Yiquian Trading Co. Ltd., erfolgversprechend weitergeführt werden konnten, bedurfte es ab Februar 2016 naturgemäß einer auch zeitlichen Abstimmung der weiteren Verfahrensschritte unter den Verfahrensbeteiligten, insbesondere zwischen den Beratern von KPMG und dem Land. Dabei waren unter anderem der Fortgang der Vertragsverhandlungen, die erforderliche Abstimmung mit der Europäischen Kommission sowie die beabsichtigte Beteiligung des Parlaments zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund erfolgte bis zur notariellen Beurkundung am 2. Juni 2016 eine sich maßgeblich aus dem Verfahrensablauf ergebende, zwischen den Verfahrensbeteiligten abgestimmte laufende Aktualisierung bzw. Fortschreibung der zeitlichen Planungen. Auch mit Blick auf die seinerzeitigen Liquiditätsplanungen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH war seitens des Landes angestrebt, den Verkauf des Geschäftsanteils möglichst noch vor der Sommerpause 2016 zu finalisieren. Dabei hatte jedoch die Einhaltung der gesetzten Verfahrensanforderungen und die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens oberste Priorität. Zeitliche Vorgaben, die inhaltliche Auswirkungen auf den Verkauf gehabt haben, gab es nicht. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär