Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1302 zu Drucksache 17/1058 13. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Billen, Matthias Lammert und Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/1058 – Änderung der Wechselschichtdienste bei der Polizei unter dem Titel „Gesünderes Arbeiten in der Polizei“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1058 – vom 21. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass beabsichtigt ist, den bewährten Wechselschichtdienst mit fünf Dienstgruppen zu verändern? 2. Ist es richtig, dass die Landesregierung versäumt hat, den Wechselschichtdienst mit fünf Dienstgruppen bei der EU genehmigen zu lassen? 3. Ist eine Antragstellung und Genehmigung bei der EU für den Wechselschichtdienst mit fünf Dienstgruppen noch möglich? 4. Ist es richtig, dass die Modell-Alternativen schon alle einmal getestet worden sind? 5. Ist es richtig, dass nach Intention des Innenministeriums im Laufe des Jahres 2018 definitiv eine Umstellung der Schichtdienstmodelle geplant ist? 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, dass es beim bewährten und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewollten Wechselschichtdienst mit fünf Dienstgruppen bleibt? 7. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die ein gesünderes Arbeiten im Schichtdienst belegen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Jahr 2015 wurde entschieden, in einem umfänglichen Projekt unter dem Titel „Gesünderes Arbeiten in der Polizei“ die Gesamtsituation in der rheinland-pfälzischen Polizei aufzuarbeiten und Lösungsvorschläge für Verbesserungen ausarbeiten zu lassen. Zu Beginn der Untersuchungen steht der polizeiliche Wechselschichtdienst (WSD) mit den dort praktizierten Arbeits- und Einsatzzeiten . Eine eigens hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe (AG GAP) ist u. a. beauftragt, Vorschläge für WSD-Modelle zu erarbeiten, die zu einer möglichst geringen Gesundheitsbelastung führen, der Einsatzsituation der Polizei Rheinland-Pfalz Rechnung tragen und die rechtlichen Rahmenvorgaben berücksichtigen. Ziel ist es, die Schnittmenge aus den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Organisation Polizei unter arbeitswissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst groß zu gestalten. Ab Januar 2017 werden ausgewählte WSD-Modelle unter wissenschaftlicher Begleitung bei unterschiedlichen Pilotdienststellen für ein Jahr erprobt und anschließend evaluiert. Die am Piloten teilnehmenden Polizeidienststellen haben sich hierfür nach der Einbindung der Beamtinnen und Beamten im WSD beworben. Die Unternehmensberatung ars serendi begleitet im Auftrag des Innenministeriums das Teilprojekt „Wechselschichtdienst“. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nein, grundsätzlich ist nicht beabsichtigt den WSD mit fünf Dienstgruppen zu verändern. Es ist den Dienststellen im Rahmen des Piloten jedoch möglich, andere Formen der Dienstgestaltung zu erproben. Hierzu kann beispielsweise auch ein WSD-Modell mit sechs Dienstgruppen gehören. Die am Piloten teilnehmenden Dienststellen wählen das von ihnen zu erprobende WSD-Modell selbst aus. Sie können dabei auf die Beratung und Unterstützung der Arbeitsgruppe und der Unternehmensberatung ars serendi zurückgreifen. Drucksache 17/1302 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Auch im Anschluss an die Erprobung und Evaluierung neuer WSD-Modelle sind alle Dienststellen bei der Gestaltung ihrer zukünftigen Schichtdienstmodelle innerhalb der vorgegebenen Parameter frei. Zu den Fragen 2 und 3: Nein, eine solche Genehmigung ist nicht notwendig. Zu Frage 4: Nein, die Pilotphase beginnt am 1. Januar 2017. Zu Frage 5: Ja, eine Umstellung auf rechtskonforme und arbeitsmedizinisch gesündere WSD-Modelle ist das zentrale Ziel des Teilprojekts „Wechselschichtdienst“. Zu Frage 6: Ziel des Projekts ist es, WSD-Modelle zu erarbeiten, die zu einer möglichst geringen Gesundheitsbelastung führen, der Einsatzsituation der Polizei Rheinland-Pfalz Rechnung tragen und die rechtlichen Rahmenvorgaben berücksichtigen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aus heutiger Sicht grundsätzlich nicht notwendig, die derzeit überwiegend bei den Polizeidienststellen praktizierte Gestaltung des WSD mit fünf Dienstgruppen zu verändern. Zu Frage 7: Schicht- und insbesondere Nachtarbeit ist im Vergleich zu Tagarbeit mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko verbunden. Die gesundheitlichen Auswirkungen lassen sich zwar nicht beseitigen, jedoch positiv beeinflussen. Die Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt in ihrem Leitfaden zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit einen Überblick über den Stand der Forschung, wie sich Belastungen so weit als möglich minimieren lassen. Dazu zählt u. a. auch eine an arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen ausgerichtete Gestaltung der Dienst- und Schichtpläne. Daneben konnten zahlreiche wissenschaftliche Studien die Zusammenhänge zwischen Lage und Dauer der Arbeitszeit im Schichtdienst und deren gesundheitlichen Auswirkungen belegen. Die wichtigsten Faktoren sind dabei die Anzahl aufeinander folgender Nachtdienste, die Schichtfolge und -dauer sowie die Ruhezeiten. So sollen beispielsweise drei Nachtdienste in Folge nicht überschritten werden und die Ruhezeit nach Nachtdiensten soll möglichst lange sein, um eine bestmögliche Regeneration zu gewährleisten. Weiterhin sollen möglichst vorwärts rollierende Schichtfolgen zur Anwendung kommen, da diese weniger belastend sind. Zudem soll eine Massierung von Arbeitszeit vermieden werden. Weiterhin sind die Empfehlungen für die Schichtdauer aus arbeitswissenschaftlicher Sicht abhängig von der Schwere der physischen und psychischen Belastungen der jeweiligen Tätigkeit, es ist jedoch festzustellen, dass Nachtdienste grundsätzlich kürzer zu halten sind als Früh- und Spätschichten. Nicht zuletzt ist die Vorhersehrbarkeit und Verlässlichkeit des Dienstplanes ein Faktor, der den Belastungen des Schichtdienstes positiv entgegenwirken kann. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär