Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1318 zu Drucksache 17/1046 13. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1046 – Förderung „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ im Landesjugendring (LJR) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1046 – vom 21. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Mittel für den LJR Rheinland-Pfalz erfuhren einen wesentlichen Aufwuchs von 727 850 Euro in 2010 auf 1 392 300 Euro in 2016. Der „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ ist ein Mitgliedsverband im LJR Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haushaltstitel des LJR Rheinland-Pfalz waren für den Aufwuchs der Haushaltsmittel des LJR in den Jahren 2010 bis 2016 verantwortlich? Welche Geldsummen stehen diesen Haushaltstiteln des LJR Rheinland-Pfalz in den jeweiligen Jahren 2010 bis 2016 gegenüber? 2. Wie hoch sind die jährlich bewilligten Fördersummen für den „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ in den Jahren 2010 bis 2016? 3. Wie lauten die einzelnen Haushaltstitel des „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ konkret und welche Fördersummen stehen diesen jeweils gegenüber? 4. Welche Förderungen und Projekte zur Förderung hat der „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ in den Jahren 2010 bis 2016 beim LJR Rheinland-Pfalz beantragt und welche wurden davon in welcher Höhe bewilligt? 5. Erwägt die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation in der Türkei eine Neubewertung der Förderwürdigkeit des „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“? Wenn nein: Aufgrund welcher sachlichen Erwägungen wird keine Neubewertung der Förderwürdigkeit des „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“ erwogen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei den in der Fragestellung genannten Mitteln handelt es sich um Mittel für soziale Bildungsmaßnahmen (siehe Antwort der Landesregierung 17/869, Frage 1). Zu Frage 1: Der genannte Aufwuchs der Mittel im Bereich der sozialen Bildungsmaßnahmen bezieht sich auf den Haushaltstitel: Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit, hier Erläuterung 2: Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens sowie Hilfen zur Freizeitgestaltung (07 05 684 14, Erl. 2). Die Entwicklung des Haushaltstitels 07 05 684 14, Erl. 2 von 2010 bis 2016: 2010: 942 600 Euro, 2011: 1 142 900 Euro, 2012: 1 041 000 Euro, 2013: 1 129 000 Euro, 2014: 1 529 000 Euro, 2015: 1 729 000 Euro, 2016: 2 029 000 Euro. Drucksache 17/1318 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 4: Der DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz wurde im April 2015 als Mitglied in den Landesjugendring Rheinland-Pfalz aufgenommen und ist damit nach § 12 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendgesetzes (AGJKJHG) anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Der LJR fungiert für das fachlich zuständige Ministerium u. a. bei den sozialen Bildungsmaßnahmen als Zentralstelle zur Bearbeitung der Anträge der ihm angeschlossenen Jugendverbände (vgl. § 8 Abs. 2 Jugendförderungsgesetz). Die DITIB-Jugend erhielt ab 2015, als sie in den Landesjugendring aufgenommen wurde, folgende Fördermittel (Stand September 2016): – Mittel nach Nr. 5 VV-JuFöG (Zuwendungen für Geschäftsstellen der Jugendverbände) 1 400 Euro in 2015, 2 100 Euro in 2016, – Maßnahmen nach Nr. 2.2 bis 2.6 VV-JuFöG (Soziale Bildung/Freizeiten) 374 Euro in 2016. Zu Frage 3: Es gibt keine einzelnen Haushaltstitel für den „DITIB Landesjugendverband Rheinland-Pfalz“. Als Mitgliedsverband des Landesjugendrings erfolgt die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln über den LJR (siehe Frage 2). Zu Frage 5: Der DITIB Landesjugendverband hat zur Aufnahme in den Landesjugendring die entsprechenden Richtlinien bzw. Kriterien erfüllt (vgl. http://www.ljr-rlp.de/landesjugendring/verbinden/mitgliedsverbaende/mitglied-werden.html); eine Voraussetzung zur Aufnahme als Mitgliedsverband ist dabei, dass der Jugendverband eigenständig tätig ist. Die Kriterien sind im Einzelnen: 1. Die Jugendorganisation erkennt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit den darin verankerten Grundrechten in der Zielsetzung und in der praktischen Arbeit an. 2. Die Jugendorganisation hat in Rheinland-Pfalz landesweite Bedeutung, d. h. sie ist in mindestens acht rheinland-pfälzischen Landkreisen oder kreisfreien Städten tätig und erreicht pro Jahr mindestens 1 000 Teilnehmer/innen mit ihren Angeboten. 3. Die Jugendorganisation hat nach ihrer Satzung einen demokratischen Organisationsaufbau und kann ihre Vertreter/-innen und Leitung selbst wählen. Wenn die Jugendorganisation Teil einer Erwachsenenorganisation ist, muss das Recht auf eigene Gestaltung des Gruppenlebens sichergestellt sein. 4. Die Jugendorganisation erkennt die Satzung und die Aufgaben des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz an und ist in ihrem Sinne tätig. 5. Die Jugendorganisation ist in der Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung nach dem Jugendförderungsgesetz von Rheinland – Pfalz (JuFöG) umfassend tätig. 6. Zusammenschlüsse von Jugendverbänden, deren Gliederungen nur gemeinsam die Aufnahmekriterien erfüllen, können ebenfalls als Mitgliedsverband aufgenommen werden. Ihre Mitgliedschaft wird überprüft, wenn eine Gliederung ausscheidet. Ansonsten sind für die Förderung die fachlichen Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit dem Jugendförderungsgesetz Rheinland-Pfalz und der entsprechenden VV JuFöG erfüllt (vgl. auch oben Aufnahmekriterien als Mitgliedsverband in den Landesjugendring). Der DITIB Landesjugendverband wird vom Landesjugendring im Aufbau seiner Strukturen fortlaufend beraten und unterstützt. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, die Erfüllung der oben genannten Kriterien durch den DITIB Landesjugendverband infrage zu stellen. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin