Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1320 zu Drucksache 17/1059 13. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1059 – Unterrichtsausfall im Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1059 – vom 22. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch beträgt der Unterrichtsausfall an den Schulen im Rhein-Lahn-Kreis (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Schulen)? 2. Ist es zutreffend, dass an einzelnen Gymnasien im Rhein-Lahn-Kreis in der Oberstufe im Unterrichtsfach Mathematik nur vier Stunden statt fünf Stunden laut Stundentafel unterrichtet werden? Wenn ja, was sind die Gründe dafür und was wird unternommen , damit dieser Missstand beseitigt wird? 3. Wurde zwischenzeitlich ein Widerspruchsbescheid vonseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gegen die Ablehnung der schulartübergreifenden Orientierungsstufe am Sophie-Hedwig Gymnasium Diez erlassen? Wenn nein, warum nicht, da die Abgabe einer Widerspruchsbegründung durch den Rhein-Lahn-Kreis keine zwingende Voraussetzung ist, um einen Widerspruchsbescheid zu erlassen? 4. In wie vielen Fällen (an Schulen im Rhein-Lahn-Kreis) endete der Vertretungsvertrag von Lehrkräften im Schuljahr 2015/2016 vor den Sommerferien und wurden nach den Sommerferien im Schuljahr 2016/2017 wieder neu als Vertretungslehrkraft eingestellt ? 5. Hält die Landesregierung es für sozialverträglich, dass die Vertretungslehrkräfte die Sommerferien nicht durchbezahlt bekommen ? 6. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Verwaltungspraxis, dass mit Vertretungslehrkräften nur bis zu drei Vertretungsverträge am Stück abgeschlossen werden dürfen und dann diese für mindestens sechs Monate gesperrt sind? 7. Wie viele Klagen wurden gegen die Entfristung von Vertretungsverträgen bei den Arbeitsgerichten eingereicht (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2014 bis 2016)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Angaben zur Unterrichtsversorgung an den Schulen im Rhein-Lahn-Kreis werden zum Stichtag der Schulstatistik erhoben. Statistik - termin für das Schuljahr 2016/2017 für die allgemeinbildenden Schulen war der 15. September 2016, für die berufsbildenden Schulen der 5. Oktober 2016. Abgabetermin für die Schulen war der 23. September 2016 bzw. ist der 26. Oktober 2016. Nach Überprüfung und Aufbereitung wird die Landesregierung im Spätherbst die Öffentlichkeit über die Ergebnisse unterrichten und dem Landtag Übersichten über die Versorgung aller Schulen in Rheinland-Pfalz zuleiten. Zu Frage 2: An zwei Gymnasien im Rhein-Lahn-Kreis (Sophie-Hedwig-Gymnasium Diez, privates Johannes Gymnasium Lahnstein) wurde jeweils ein Leistungskurs Mathematik der Jahrgangstufe 11 um eine Stunde auf vier Stunden gekürzt. Grund dafür ist, dass nur zwölf Schüler den Kurs besuchen. Diese Kürzung aufgrund geringer Schülerzahlen ist laut Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe zulässig. Zu Frage 3: Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 24. November 2015 eingelegt und angekündigt, diesen in Kürze begründen zu wollen. Nachdem diese angekündigte Begründung bis Mai 2016 nicht eingegangen war, erkundigte sich die ADD mit Schrei- Drucksache 17/1320 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode ben vom 2. Juni 2016 beim Rhein-Lahn-Kreis, ob an dem Widerspruch festgehalten werde. Der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises antwortete mit Schreiben vom 8. Juni 2016, dass der Widerspruch formell aufrecht erhalten bleibe, dass aber das Ergebnis des bei einem Gespräch im Dezember 2015 vereinbarten „Modellversuchs“, der sich über zwei Schuljahre erstreckt, abgewartet werden solle. Danach werde der Rhein-Lahn-Kreis weitere Entscheidungen treffen. Diesem Anliegen des Widerspruchführers entsprechend hat die ADD noch keinen Widerspruchsbescheid erlassen. Zu Frage 4: Zum Stichtag 15. Juli 2016 waren an Schulen im Rhein-Lahn-Kreis 56 Lehrkräfte beschäftigt, deren Vertrag bis zu den Sommerferien befristet war. Hiervon wurden 23 Lehrkräfte über die Sommerferien hinweg weiterbeschäftigt. Sieben Lehrkräfte haben nach den Sommerferien einen neuen Vertretungsvertrag erhalten. Darüber hinaus haben acht Lehrkräfte eine Planstelle erhalten, zwei Personen wurden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Zu Frage 5: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Die Zahl der Vertretungslehrkräfte, die während der Sommerferien keine Vergütung erhalten, ist grundsätzlich auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen ein Vertretungsvertrag vor den Ferien wegen Wegfalls des Vertretungsgrundes geendet hat und erst nach den Ferien ein neuer Vertretungsbedarf entstanden ist. Das neue Arbeitsverhältnis kann dann erst zum neuen Schuljahr beginnen. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Vertretungsvertrag vor den Ferien endet und die betroffene Lehrkraft nach den Ferien eine Planstelle erhält oder den Vorbereitungsdienst beginnt. Es gibt in diesen Fällen keine rechtliche Grundlage, den Vertrag über die Sommerferien hinweg bestehen zu lassen. Zu Frage 6: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts dürfen befristete Arbeitsverträge nicht in rechtsmissbräuchlicher Zahl und Dauer aneinander gereiht werden. Dabei gilt in Anlehnung an § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befris - tungsgesetz, dass befristete Verträge bis zu einer Dauer von zwei Jahren und mit höchstens drei Verlängerungen innerhalb dieser Dauer auf jeden Fall zulässig sind. Bei darüber hinausgehenden Zeiten und höherer Zahl der Verlängerungen ist eine vertiefte Einzelfallprüfung erforderlich. Abhängig von der Zahl und Dauer der bereits abgeschlossenen Verträge und der jeweiligen Begründung für die Befristung wird entschieden, ob ein weiterer Vertretungsvertrag mit derselben Lehrkraft abgeschlossen werden kann, ohne dass dies eine rechtmissbräuchliche Kettenbefristung darstellt. Das Portal „Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen“ enthält für kurzfristige Vertretungsverträge , die von den Schulen in eigener Zuständigkeit geschlossen werden, zunächst eine Sperre, die den Fristen von § 14 Abs. 2 Teilzeit - und Befristungsgesetz entspricht. Nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Hinblick auf die zuvor beschriebenen Kriterien ist es möglich, mit der betroffenen Lehrkraft einen weiteren Ver - tretungs vertrag abzuschließen. Zu Frage 7: Im Jahr 2014 wurden 23 Entfristungsklagen erhoben, im Jahr 2015 waren es zwölf, im Jahr 2016 bisher sechs. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin