Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1323 zu Drucksache 17/1040 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/1040 – Geplante Personaleinsparungen im Doppelhaushalt 2017/2018 im Bereich Verbraucherschutz – Landesuntersuchungsamt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1040 – vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen (in VZÄ) plant die Landesregierung im Landesuntersuchungsamt (LUA) einzusparen? 2. Aus welchen Gründen war das Landesuntersuchungsamt in den vergangenen Jahren im Rahmen der Haushaltsaufstellung von der Effizienzrendite ausgenommen? 3. Sind diese Gründe nach Kenntnis der Landesregierung nicht immer noch existent und/oder sieht die Landesregierung darüber hinaus weitere hinzugekommene Aufgaben, die das Landesuntersuchungsamt von der Leistung der Effizienzrendite ausnehmen sollten? 4. Welche Aufgaben sind nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten Jahren vonseiten der europäischen Union als neue Themen- und Aufgabenfelder durch das Landesuntersuchungsamt wahrgenommen worden? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß Ministerratsbeschluss vom 20. September 2016 sind die Empfehlungen der Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ umzusetzen . Danach sind im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) – außer Landesforsten – insgesamt 102,5 Stellen budgetwirksam bis zum Ende des Jahres 2020 sozialverträglich abzubauen. Der konkrete Stellenabbau in der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2017/2018 ist abhängig vom Umfang der altersbedingten Personalabgänge und der noch mit allen Beteiligten festzulegenden Rahmenbedingungen. Die Planungen zur Umsetzung der Einsparung von Stellen im Doppelhaushalt 2017/2018 für den Geschäftsbereich des MUEEF sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen . Insoweit können gegenwärtig noch keine konkreten Aussagen zu Stelleneinsparungen bei den einzelnen Dienststellen getroffen werden. Zu Frage 2: Nach dem Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 war es Ziel der Landesregierung, den Verbraucherschutz zu stärken. Mit dem Ziel, dem erheblichen Personalbedarf zu entgegnen, wurde das Landesuntersuchungsamt in den Jahren 2012 bis 2016 von der Erfüllung der Effizienzdividende ausgenommen. Zudem wurden dem Landesuntersuchungsamt zur Schaffung der „Interdisziplinären Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz (IKER)“ zwei weitere zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Zu Frage 3: In dem einzuleitenden Prozess zum weiteren Personalabbau allgemein werden u. a. erteilte Prüfaufträge des Ministerrates abzuarbeiten sein, die u. a. auch organisatorische und prozessuale Aufträge umfassen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann eine Aussage getroffen werden, ob und welche dauerhaften Einsparungen beim Landesuntersuchungsamt im Rahmen der Altersfluktuation möglich sein werden. Drucksache 17/1323 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Neue, durch europarechtliche Vorgaben begründete Aufgabenfelder des Landesuntersuchungsamtes im Bereich der Lebensmittelüberwachung (im Bereich Verbraucherschutz) sind insbesondere – Überprüfungen nach dem neuen Tabakrecht: Die Richtlinie 2014/40/EU (Tabakprodukt-Richtlinie) hat zu einer Neuordnung des nationalen Tabakrechts geführt. Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 16 und die Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016 führen zu einem deutlich erhöhten Überwachungsaufwand auch für das Landesuntersuchungsamt. – die Funktion als Schnellwarnmeldungskontaktstelle für nicht sichere Lebensmittel und Bedarfsgegenstände: Falls Bedarfsgegenstände oder Lebensmittel potenziell gesundheitsschädlich sind, müssen die zuständigen Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten im Interesse kurzer Reaktionszeiten ihre Informationen schnell austauschen. Hierfür werden in der EU die zwei Schnellwarnsysteme RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie RAPEX (Rapid Exchange of Information System) für Verbraucherprodukte betrieben. Seit dem 1. Januar 2013 fungiert das Landesuntersuchungsamt für den Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung als rheinlandpfälzische RASFF-Kontaktstelle. – Funktion als Kontaktstelle für Lebensmittelbetrug: Im Nachgang zum Pferdefleischskandal in Europa im Jahr 2013 wurde von der EU-Kommission u. a. ein EU-weites Informationssystem für grenzüberschreitende Fälle des Lebensmittelbetrugs eingerichtet; das LUA ist die rheinland-pfälzische Kontaktstelle dieses Food Fraud Networks. – Berufsanerkennung: Das Landesuntersuchungsamt ist nach der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung die zuständige Behörde zur Durchführung der Bundes-Tierärzteordnung. Dazu gehört die Prüfung der Anträge auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse im tierärztlichen Bereich und daran anknüpfend die Entscheidung über die Erteilung einer tierärztlichen Approbation oder einer vorübergehenden Berufserlaubnis. Darüber hinaus ist das LUA die zuständige Stelle für die Entgegennahme und Prüfung von Meldungen von Tierärzten aus anderen EU-Staaten, vorwiegend aus den BENELUX-Ländern, die unter Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit ihren Beruf lediglich vorübergehend und gelegentlich in Rheinland-Pfalz ausüben wollen. Durch die Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie werden die Anforderungen an das Landesuntersuchungsamt bei der Prüfung aller Anträge erhöht. Bei den Themenfeldern „Pflanzenschutzmittelrückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln“, „Novel food“, „Lebensmittelkennzeichnung “ oder „Lebensmittel-Zusatzstoffe“ gibt es verstärkt den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz oder den Täuschungsschutz betreffende Änderungen der EU-Vorschriften, die vonseiten der amtlichen Überwachung – auch durch das Landesuntersuchungsamt – zu berücksichtigen sind. Das LUA schult zudem die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden zum Vollzug dieser Änderungen. Der Export von Lebensmitteln in Drittstaaten hat für Deutschland große wirtschaftliche Bedeutung. Die Drittstaaten erwarten von den zuständigen deutschen Behörden zunehmend, dass hier einerseits spezielle Fachkenntnisse im Recht des jeweiligen Drittstaates vorgehalten werden, andererseits, dass Inspektionsbesuche in Exportbetrieben amtlich begleitet werden. Dies ist für das LUA mit erhöhtem Aufwand verbunden. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär