Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1324 zu Drucksache 17/1043 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Dr. Adolf Weiland (CDU) – Drucksache 17/1043 – Rabatte auf Ausgleichszahlungen von Windkraftanlagen (I) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1043 – vom 21. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die durch mehr als 20 Meter hohe Windkraftanlagen verursacht wurden, nach der bundesgesetzlichen Eingriffsregelung Ersatzzahlungen in voller Höhe zu leisten waren . In Übereinstimmung damit befindet sich die im Dezember 2011 gegenüber dem Landtag geäußerte Rechtsauffassung der für Umwelt zuständigen Staatsministerin (Drucksache 16/716). Abweichend hiervon wurden, so ebenfalls die Feststellung des Landes - rechnungshofs, Ersatzzahlungen wiederrechtlich um 90 Prozent gekürzt, anstelle von Ersatzzahlungen anderweitige Maßnahmen durchgeführt und dem Land zustehende Einnahmen nicht den Landeskassen zugeführt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung an der von der Staatsministerin für Umwelt gegenüber dem Landtag vertretenen Rechtsauffassung fest, dass bei mehr als 20 Meter hohen Windkraftanlagen Ersatzzahlungen in voller Höhe ohne Abzüge zu leisten waren? 2. Falls „nein“: Welche gegenüber dem Landtag seinerzeit in Drucksache 16/716 erteilten Auskünfte waren unzutreffend? 3. Teilt die Landesregierung unter Berücksichtigung der bundesgesetzlichen Eingriffsregelungen die nunmehr vom Fachressort vertretende Auffassung, dass im Widerspruch zu seinen eigenen Rundschreiben an die Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte ( 1992 und 2014) sowie im Widerspruch zu einem Flyer aus dem Jahre 2015 ein Ausgleich in Form von Realkompensation zulässig war? 4. Falls „ja“: Wie deckt sich die Realkompensation mit der verbindlichen Eingriffsregelung, die bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in der 3. Stufe ausschließlich Ersatzzahlungen vorsieht? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Bundesnaturschutzgesetz begründet einen Vorrang der Realkompensation vor der Leistung einer Ersatzzahlung. Die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 16/716 erläutert die Regelungen der Landesverordnung über die Erhebung und Verwendung der Ausgleichszahlung (AusglV, 1990) in Verbindung mit der 1992 dazu ergangenen Erlassregelung. Danach waren für Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch Bauwerkshöhen über 20 m regelmäßig Ersatzzahlungen zu leisten. Aus dem Bundesnaturschutzgesetz ist eine solche Verpflichtung nicht unmittelbar abzuleiten. Die Auslegung des Rechnungshofs ist daher unzutreffend. Zu Frage 3: Der erwähnte Flyer vom März 2015 diente der Erläuterung des mit Rundschreiben Windenergie eingeführten Alzeyer Modells zur Eingriffsbewertung und Berechnung der Ersatzzahlung. In der Einleitung wird ausdrücklich auf den Vorrang der Realkompensation vor Leistung der Ersatzzahlung abgehoben. Die Benennung der 20-Meter-Grenze als Regelvermutung der Nicht-Ausgleichbarkeit von Eingriffen in das Landschaftsbild gibt die Erlasslage von 1992 wieder, die den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Ermessensausübung an die Hand gegeben war. Der bundesrechtliche Vorrang der Realkompensation kann durch einen Erlass nicht aufgegeben werden, sodass diesbezügliche Entscheidungen rechtmäßig waren. Die Landesregierung hat deshalb die notwendigen Schritte für eine rechtsverbindliche Regelung auf Landesebene ergriffen, nachdem die Bundesregierung das Vorhaben einer bundes - einheitlichen Regelung aufgegeben hatte. Zu Frage 4: Die Leistung einer Ersatzzahlung ist nach der Systematik des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 13 i. V. m. § 15 Abs. 6 dann erforder - lich, wenn eine Realkompensation nicht möglich ist. Ulrike Höfken Staatsministerin