Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1328 zu Drucksache 17/1072 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/1072 – Zukunft der Autobahnpolizeistationen im Bereich Koblenz/A 61/A 48 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1072 – vom 23. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Gegen erhebliche Proteste, insbesondere aus dem Hunsrück, hatte die Landesregierung vor einigen Jahren entschieden, aus Kostengründen die Autobahnpolizeistationen (PASt) Emmelshausen, Kaisersesch und Mendig in einem Neubau am Koblenzer Kreuz zusammenzufassen. Dieser Neubau steht nun nach Zeitungsberichten offenbar „auf der Kippe“. Der Verzicht auf den Neubau der zentralen PASt Koblenz und eine „Ertüchtigung der PASt Mendig“ sei eine von drei Optionen, die derzeit geprüft würden, soll es aus dem Innenministerium heißen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass der Neubau einer zentralen PASt am Koblenzer Kreuz nicht mehr angestrebt wird und stattdessen Alternativen, insbesondere eine Ertüchtigung der PASt Mendig, geprüft werden? 2. Wie ist der Stand der Prüfungen? Was strebt die Landesregierung an? 3. Was sind die Gründe für die Planungsänderungen? 4. Welche Kosten sind bisher durch Planungen etc. einer zentralen PASt am Koblenzer Kreuz entstanden? 5. Wie soll bei einer Ertüchtigung der PASt Mendig und einer Zusammenlegung der Stationen Emmelshausen, Kaisersesch und Mendig dort dann vor dem Hintergrund der riesigen Entfernungen der Autobahnabschnitt der A 61 bis Stromberg im Süden zukünftig noch sachgerecht versorgt werden? 6. Gibt es vor diesem Hintergrund Überlegungen, die PASt Emmelshausen zu erhalten und zu ertüchtigen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Raumschießanlage (RSA) im Polizeipräsidium Koblenz wurde durch ein Brandereignis stark beschädigt. Im Rahmen der Brandsanierung der Anlagen müssten aufwändige brand- und lüftungstechnische Einbauten vorgenommen werden, um den bestehenden Brandschutzanforderungen zu genügen. Allerdings entsprechen die drei Schießbahnen der RSA aufgrund ihrer Dimensionen nicht voll umfänglich den polizeilichen Anforderungen für eine bedarfsgerechte polizeiliche Schießausbildung, sodass durch die Sanierung keine befriedigende, zukunftsfähige Lösung geschaffen werden kann. Die Kosten für die Sanierung der Schießbahnen werden inklusive der Kosten für die erforderliche Interimsauslagerung der 24-Stunden-Bereiche des Polizeipräsidiums, für die Anmietung externer Schießanlagen während der Sanierung und sonstiger zusätzlicher Kosten ca. 5 Millionen Euro betragen. Vor diesem Hintergrund wurde die Überlegung angestellt, auf den Neubau der Polizeiautobahnstation (PASt) Koblenz zu verzichten, die zentrale PASt in Mendig im dort bestehenden, noch zu erweiternden Dienstgebäude einzurichten und auf diesem Gelände außerdem – unter Verwendung der für den Neubau der PASt etatisierten Haushaltsmittel – drei neue Schießbahnen zu errichten. Die Sanierung der Schießanlage im Präsidium in Koblenz wäre in diesem Fall obsolet. Die vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung durchgeführte Prüfung zeigt, dass der Ausbau der PASt Mendig nach Lage der Dinge wirtschaftlicher ist als der Neubau der Polizeiautobahnstation in Koblenz und die Sanierung der RSA im Polizeipräsidium . Neben den finanziellen Erwägungen ergeben sich mit der neuen Raumschießanlage erhebliche Vorteile für die polizeiliche Schießausbildung . Gerade vor dem Hintergrund der geänderten Gefährdungslage und der damit verbundenen Notwendigkeit, für die Schießtrainings der Einsatzkräfte über ausreichend dimensionierte und qualitativ gut ausgestattete Schießstätten zu verfügen, ist der Neubau der Schießanlage und damit der Verzicht auf den Neubau der Polizeiautobahnstation in Koblenz sinnvoll. Drucksache 17/1328 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die hierzu erforderliche Baumaßnahme wird im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 – Einzelplan 12 – im Wirtschaftsplan des LBB veranschlagt, gleichzeitig wird die Maßnahme „Polizeiautobahnstation Koblenz“ gestrichen. Zu Frage 4: Für den Neubau der PASt Koblenz sind bislang Planungskosten in Höhe von rund 160 000 Euro angefallen. Der weit überwiegende Teil dieser Summe sind interne Kosten des LBB. Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes wurden rund 266 000 Euro ausgegeben. Das Grundstück kann nach der Entscheidung für Mendig wieder veräußert werden. Zu Frage 5: Der Einsatzplan für die Polizeibeamtinnen und -beamten des Wechselschichtdienstes wird entsprechend so gestaltet, dass die Präsenz im südlichen Zuständigkeitsbereich gewährleistet ist. Taktische Nachteile entstehen insofern nicht. Zu Frage 6: Nein. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär