Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1329 zu Drucksache 17/1101 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1101 – Kommunalreform VG Thalfang Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1101 – vom 23. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Verbandsgemeinde Thalfang hat der Verbandsgemeinde Schweich ein Ultimatum ausgesprochen, bis wann sie sich zu entscheiden hat, ob sie die Ortsgemeinden Büdlich, Breit und Heidenburg zu den Konditionen der VG Thalfang aufnehmen will. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rolle spielt das Ultimatum an die VG Schweich bei der Betrachtung einer Gesamtlösung für die VG Thalfang? 2. Wie sieht die Landesregierung die Situation für die VG Schweich, wenn ihr die Konditionen von der VG Thalfang einseitig diktiert werden? 3. Welche Regelungen für die Übernahme von Schulden und Vermögen kommen bei den Verhandlungen in Betracht, welche sieht die Landesregierung als bessere Lösung an? 4. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Landesregierung die Sanierung der Realschule plus in Thalfang bei den Verhandlungen mit anderen Verbandsgemeinden? 5. Wie sieht die Landesregierung die Bürgervoten in den betroffenen Ortsgemeinden im Hinblick auf anstehende Verhandlungen der beiden Verbandsgemeinden insbesondere bei einem Scheitern aufgrund zu hoher Forderungen durch die VG Thalfang an die VG Schweich? 6. Welche Lösungen schlägt die Landesregierung vor, den Bürgervoten gerecht zu werden und für beide Verhandlungspartner eine faire, für beide Seiten tragbare Lösung zu finden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf besteht nach Maßgabe des Lan desgesetzes über die Grundsätze der Kommunalund Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272, BS 2020-7) ein eigener Gebietsänderungsbedarf. Das Ministerium des Innern und für Sport ist weiterhin daran interessiert, dass die Ge bietsänderung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf möglichst schnell ge setzlich geregelt und umgesetzt wird. Dabei würde eine Gebietsänderung auf freiwilli ger Basis sehr begrüßt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Nach einem in der Sitzung am 29. August 2016 mit 17 Ja-Stimmen bei zwei Gegen stimmen und zwei Enthaltungen gefassten Beschluss des Rates der Verbandsge meinde Thalfang am Erbeskopf wird die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße gebeten, sich zu einer möglichen Aufnahme der wechselwilli gen Gemeinden Breit, Büdlich und Heidenburg bis zum 31. Dezember 2016 zu positi onie ren. Wie der Verbandsgemeinderat zudem beschlossen hat, geht die Verbands ge meinde Thalfang am Erbeskopf davon aus, dass eine solche Eingliederung nicht ge wünscht ist, sofern bis zu dem gesetzten Termin kein Aufnahmebeschluss vorliegen sollte. Das Ministerium des Innern und für Sport hält diesen Beschluss des Rates der Ver bandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für angemessen , damit der Gebietsände rungsprozess für diese Kommune sachgerecht vorangebracht werden kann. Falls die Räte der Verbandsgemeinden Schweich an der Römischen Weinstraße und Thalfang am Erbeskopf und in jeder der Verbandsgemeinden eine Mehrheit der Räte der Ortsgemeinden mit einer Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Ein - gliederung der Ortsgemeinden Breit, Büdlich und Heidenburg in die Verbandsge meinde Schweich an der Römischen Weinstraße Drucksache 17/1329 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode zustimmen werden, gilt es anschlie ßend zwischen den beiden Verbandsgemeinden unter Einbeziehung der Landkreise Bernkastel- Wittlich und Trier-Saarburg Näheres zu dieser Gebietsänderung möglichst abzuklären. Aus der Sicht des Ministeriums des Innern und für Sport ist es angezeigt, dass dabei auch ein Übergang von Verbindlichkeiten und Vermögen der Verbandsge meinde Thalfang am Erbeskopf oder dafür zu leistende Ausgleichszahlungen themati siert werden. Zum Vermögen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf gehört auch die Erbeskopf-Realschule plus in Thalfang. Zu Frage 5: Die Bürgervoten vor Ort sind Belange, die in den Abwägungsprozess zur Gebietsän derung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf einfließen werden. Sie und et liche weitere Belange sind in dem Prozess untereinander und gegeneinander abzuwä gen. Zu Frage 6: Das Ministerium des Innern und für Sport sieht nur über konstruktive Gespräche im kommunalen Bereich die Möglichkeit, eine Gebietsänderungsmaßnahme für die Ver bandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf den Weg zu bringen, die vor Ort eine weitgehende Aktzeptanz findet. Wie bisher, steht das Ministerium des Innern und für Sport auch weiterhin den Kommunen auf Anfrage in dem Gebietsänderungsprozess für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beratend zur Verfügung. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär