Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1330 zu Drucksache 17/1069 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1069 – Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn an die SYT Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1069 – vom 22. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind dem Land bislang für Vergütungen bzw. Honorare für wirtschaftliche bzw. rechtliche Beratungs- und Kommunikationsdienstleistungen (z. B. KPMG, Warth & Klein, Haver & Mailänder und Anda Bremer Communication) im Zusammen hang mit dem Verkauf des Flughafens Hahn entstanden (bitte einzeln auflisten)? 2. Welche weiteren Kosten werden hier noch entstehen? 3. Welche Vergütungsvereinbarungen hat die Landesregierung wann mit den betreffenden Unternehmen getroffen (bitte einzeln auflisten)? 4. Kosten in welcher Höhe wären nach Auffassung der Landesregierung nicht entstanden, wenn es nicht zum Scheitern des Verkaufes des Flughafens Hahn an die SYT gekommen wäre? 5. Welchen Betrag plant das Land als Gesellschafterdarlehen an die FFHG auszuzahlen, um den Flughafen aufgrund des Scheiterns des Verkaufes an die SYT vor der Insolvenz zu retten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Nachdem das Land den Anteilskaufvertrag mit der Shanghai Yiquian Trading Co. Ltd. (SYT) über den Geschäftsanteil des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) im Juni 2016 beendet hatte, wurde das mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. März 2015 begonnene strukturierte Bieterverfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes nach einer neuerlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union fortgeführt. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Verfahrens sind beauftragt die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Vereinbarung vom 24. September 2012 hinsichtlich der Transaktionsberatung und durch die Beauftragungen vom 15. März 2013, 18. September 2015 und 1. Juli 2016 hinsichtlich der Liquiditätsüberwachung, die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch Beauftragung vom 22. Februar 2013 bzw. 19. August 2015 hinsichtlich der Rechtsberatung und der Integritätsprüfung sowie die Warth & Klein Grant Thornton AG durch Beauftragung vom 19. Juli 2016 hinsichtlich der Begleitung des Verkaufsprozesses. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/217 und 17/516. An KPMG wurde für Beratungsleistungen – wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217 ausgeführt – einschließlich der Beratung für die Neuausrichtung und Vorbereitungsphase, die Ausschreibungsphase, die Verkaufs- und Verhandlungsphase sowie die Beratung im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bislang insgesamt rund 6,25 Mio. Euro (inkl. MwSt.) gezahlt. Die nach der Beendigung des Kaufvertrages mit der SYT im Juli 2016 von KPMG in Rechnung gestellten Beratungskosten wurden – wie in der Gemeinsamen Sitzung des Innen-, Wirtschafts-, Haushalts- und Rechtsausschusses am 8. September 2016 und meinem ergänzenden Schreiben vom 5. Oktober 2016 ausgeführt – bislang nicht gezahlt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flughafens waren weitere Beratungsleistungen erforderlich. An die Warth & Klein Grant Thornton AG wurden für die Begleitung des Bieterverfahrens bislang rund 173 TEuro (inkl. MwSt.) gezahlt. Auf der Grundlage der Vereinbarung vom 29. August 2016 mit der Rechtsanwaltskanzlei Haver & Mailänder, die etwaige Schadensersatzansprüche prüfen, wurden bislang rund 7,2 TEuro (inkl. MwSt.) gezahlt. Auf der Grundlage der Beauftragung der ABC – Anda Bremer Communication vom 2. September 2016 wurden für erbrachte Kommunikationsberatungen bislang keine Rechnungen gestellt. Drucksache 17/1330 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/516 ausgeführt, bedient sich die Landesregierung im Sinne eines effizienten Regierungs- und Verwaltungshandelns ergänzenden externen Sachverstands, soweit und solange dies erforderlich ist. Die Höhe künftig noch anfallender Kosten hängt maßgeblich vom Umfang der künftig erforderlichen Beratung ab. Zu Frage 4: Wäre der am 2. Juni 2016 mit der SYT geschlossene Anteilskaufvertrag vollzogen worden, wären die durch die Fortführung des strukturierten Bieterverfahrens bedingten Kosten nicht angefallen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 5: Das Gesellschafterdarlehen soll in Abhängigkeit von der Dauer des Veräußerungsverfahrens je nach Liquiditätsbedarf der FFHG in Tranchen ausgezahlt werden. Insgesamt stehen bis zu 34 Mio. Euro zu Verfügung. Auszahlungen sind bislang nicht erfolgt. Eine Ziehungsnachricht der FFHG liegt noch nicht vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär