Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1335 zu Drucksache 17/1226 14. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/1226 – Busförderung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1226 – vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz hat die älteste Busflotte in Deutschland. Die Wiedereinführung der Bus förderung steht im Koalitionsvertrag. Die Verkehrsunternehmen warten händeringend auf ein Förderprogramm. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung bereits geplant? 2. Welche Mittelhöhe plant die Landesregierung für ein Förderprogramm ein? 3. Welchen Zeitplan setzt sich die Landesregierung für die Umsetzung? 4. Im SPNV haben sich in den letzten Jahren spürbare Verbesserungen bei Fahrzeugen entwickelt. Der straßengebundene ÖPNV hinkt hinterher. Wie beurteilt die Landesregie rung die Finanzierungssituation und den Fahrzeugbestand des straßengebundenen ÖPNV in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der gemäß Koalitionsvertrag angestrebte Wiedereinstieg in die Förderung der Busbeschaffung steht im Zusammenhang mit der unter den Koalitionspartnern vereinbarten Überarbeitung des Nahverkehrsgesetzes in Bezug auf Organisation und Finanzierung des ÖPNV/SPNV. Die fachlichen Vorarbeiten für einen ersten Referentenentwurf sollen in Kürze aufgenommen werden. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen ist eine Wiederaufnahme der bis zum Jahr 2001 praktizierten unternehmensbezogenen Busförderung aufgrund der damit verbundenen beihilferechtlichen Risiken nicht vorgesehen. Beabsichtigt ist beim derzeitigen Stand eine Unterstützung der Aufgabenträger bei der wettbewerblichen Vergabe von Verkehrsleistungen. Voraussetzung für ein finanzielles Engagement des Landes soll die Anwendung neuer Technologien und den Klimaschutzbelangen entsprechenden Antriebstechniken sein. In Anbetracht des aktuellen Bearbeitungsstandes können derzeit noch keine belastbaren Aussagen zur voraussichtlichen Höhe der Fördermittel getroffen werden. Zu Frage 3: Gemäß Zeitplan der Landesregierung ist eine Beschlussfassung des novellierten Nahverkehrsgesetzes bis Ende 2018 vorgesehen. Zu Frage 4: Insbesondere in den ländlich strukturierten Teilbereichen des Landes gestaltet sich die Finanzierung eines attraktiven ÖPNV-Angebots aufgrund rückläufiger Einnahmen insbesondere infolge des demografischen Wandels zunehmend schwieriger. Auch in Bezug auf den Einsatz straßengebundener Nahverkehrsfahrzeuge ergibt sich kein landesweit einheitliches Bild. Positiv festzustellen ist, dass im innerstädtischen Nahverkehr zwischenzeitlich fast ausnahmslos moderne Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden. Auch im Süden des Landes haben sich das Qualitätsniveau und die Umweltbilanz der Busflotte deutlich verbessert, nachdem die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen wettbewerblicher Vergabeverfahren bereits seit Längerem Qualitätsstandards für die zum Einsatz vorgesehenen Busse vorgeben. Mit der aktuell anstehenden Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord wird es auch in der nördlichen Landeshälfte zu einer schrittweisen Erneuerung des Fuhrparks straßengebundener Nahverkehrsfahrzeuge kommen. In Vertretung: Andy Becht Staatssekretär