Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1344 zu Drucksache 17/1141 17. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1141 – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) – Rechtsaufsicht Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1141 – vom 27. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Dem MDK Rheinland-Pfalz obliegen in eigener Verantwortung die Entscheidungen über personelle Angelegenheiten. Der MDK in Rheinland-Pfalz unterliegt allerdings auch der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung. Damit wird dem rechtsstaatlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass deren Handeln nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf (Vorrang des Gesetzes). Wie bekannt wurde, wurde die Personalratsvorsitzende des MDK in Rheinland-Pfalz von ihrer Tätigkeit beim MDK freigestellt. Dabei soll auch ein Hausverbot ausgesprochen worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Hausverbot ausgesprochen? 2. Inwieweit lässt sich ein Hausverbot für die Vorsitzende des Personalrates aus Sicht des für die Rechtsaufsicht zuständigen Minis - teriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit § 6 LPersVG vereinbaren, wonach Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen, darin nicht behindert werden dürfen? 3. Soweit vorliegend im Ausspruch des Hausverbotes ein Verstoß gegen § 6 LPersVG liegen sollte, in welcher Art und Weise beabsichtigt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hier im Rahmen der Rechtsaufsicht tätig zu werden ? 4. Inwieweit hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Rahmen seiner Rechtsaufsicht in den vergangenen fünf Jahren personelle Entscheidungen des MDK auf deren Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz geprüft? 5. Zu welchen Ergebnissen ist man hierbei gegebenenfalls gelangt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der MDK Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung bestätigt, dass am 26. September 2016 eine Mitarbeiterin des MDK aufgrund eines sich gegen sie ergebenden konkreten und durch Zeugenaussagen gestützten Verdachts einer groben arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Umgang mit sensiblen Daten widerruflich von der Arbeit freigestellt und ihr ein Hausverbot erteilt wurde. Zu 2.: § 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes schützt die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Personalrates, soweit sich deren Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse bewegt. Personalratsmitglieder können nicht den gesetzlichen Schutz des § 6 beanspruchen, wenn gesetzliche Befugnisse überschritten werden. Die oben genannten Maßnahmen des MDK gegen eine Mitarbeiterin stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Mitarbeiterin als Vorsitzende des Personalrates, sondern sind laut MDK ausschließlich Folge einer Verletzung ihrer Pflichten als Mitarbeiterin des MDK Rheinland-Pfalz. Laut MDK besteht der Verdacht, dass besonders schützenswerte Beschäftigtendaten aus dem Verfügungsbereich des MDK entwendet und in schwerwiegender und nicht hinnehmbarer Weise gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen wurde. Drucksache 17/1344 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu 3.: Die stellvertretende Geschäftsführerin des MDK als zuständige Dienstvorgesetzte hat dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie dargelegt, dass ein gravierendes Fehlverhalten einer Mitarbeiterin festgestellt worden sei, das eine sofortige Freistellung und die Einleitung eines fristlosen Kündigungsverfahrens nach sich hätte ziehen müssen. Die Landesregierung bedauert, dass hierdurch der MDK erneut in die Schlagzeilen geraten ist. Anhaltspunkte für ein Tätigwerden im Rahmen der Rechtsaufsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes vor und somit besteht auch kein Anlass, rechtsaufsichtlich tätig zu werden beziehungsweise tätig werden zu können. Der MDK als Arbeitgeber hat die besonderen Rechte der Mitarbeiterin als Mitglied des Personalrates beachtet und gewahrt und zunächst eine sofortige Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge veranlasst. Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes. Der MDK hat dem Landesdatenschutzbeauftragten gemäß § 18 a Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes mit Datum vom 28. Septem - ber 2016 einen Datenschutzverstoß in der Sache angezeigt. Zu 4. und 5.: Wie bereits in den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2205 „Einflussnahmen auf die Unabhängigkeit und Neutralität des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)“ vom 21. März 2014 (Drucksache 16/3420), die Kleine Anfrage 2526 „Mehrkosten beim MDK aufgrund personeller Veränderungen“ vom 2. September 2014 (Drucksache 16/3923), die Kleine Anfrage 2527 „Dienstaufsicht der Landesregierung über den MDK und Bewertungsgrundlagen des Landesprüfdienstes“ vom 2. September 2014 (Drucksache 16/3922), die Kleine Anfrage 3806 „Stellenbesetzungsverfahren des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)“ vom 27. Oktober 2015 (Drucksache 16/5744) und die Kleine Anfrage 4165 „Aktuelle Situation beim MDK“ vom 17. Mai 2016 (Drucksache 16/6344) mitgeteilt, ist der MDK als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine selbstständige und rechtsfähige juristische Person mit eigener Personalhoheit. Er steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die im Gegensatz zur Fachaufsicht keine Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei Personalentscheidungen vorsieht. Entsprechend war die Landesregierung in personelle Entscheidungen des MDK nicht eingebunden. In Vertretung: David Langner Staatssekretär