Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1346 zu Drucksache 17/1152 17. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1152 – Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Landesprüfungsdienst (LPD) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1152 – vom 29. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Entsprechend des Sprechvermerkes des damals zuständigen Ministers Herrn Alexander Schweitzer vom 23. Oktober 2013 zur Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 24. Oktober 2013 (Vorlage 16/3214) stellte der LPD anlässlich einer turnusmäßigen Prüfung des Geschäftsbetriebs des MDK nach § 274 SGB V, insbesondere auch zur Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung des MDK, im Jahre 2012 hinsichtlich des Anstellungsvertrages des damaligen Geschäftsführers des MDK fest, dass, so wörtlich, „die durch den neuen Anstellungsvertrag vom 15. März 2012 getroffenen Modalitäten und Grundsatzregelungen in einigen Punkten die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze grob verletzen und das Sparsamkeitsgebot nicht eingehalten wurde“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden im Rahmen der genannten Prüfung noch weitere Anstellungs-/Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit überprüft? a) Falls ja, welche Verträge waren dies und zu welchem Ergebnis ist der LPD hier gelangt? b) Falls nicht, wieso wurden andere Anstellungs-/Arbeitsverträge nicht unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit überprüft? 2. Welche weiteren Beanstandungen gab es seitens des LPD anlässlich der oben bezeichneten turnusmäßigen Prüfung im Hinblick auf deren Gegenstand (Geschäftsführung, Rechtmäßigkeit des Handelns, Rechnungsführung, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Richtigkeit der Rechnungslegung, Betriebsführung und Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung)? 3. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Hinblick auf die Diens taufsichtsbeschwerden des ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates des MDK, Günter Krüchten, vom 9. Oktober 2013 und 3. Juli 2014 bezogen auf die erfolgten Überprüfungen des MDK durch den LPD getroffen? 4. Zu welchen Ergebnissen ist das Ministerium hinsichtlich der in den besagten Dienstaufsichtsbeschwerden erhobenen Vorwürfe gelangt? 5. Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezogen auf Verletzungen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bzw. der Außerachtlassung des Sparsamkeitsgebotes seitens des MDK innerhalb der vergangenen drei Jahre vor? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Prüfung des MDK gemäß § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat der Landesprüfdienst im Jahr 2012 alle außertariflichen Arbeitsverträge geprüft. Dabei handelte es sich um die Verträge des ehemaligen Geschäftsführers, des bis zum 31. Dezember 2011 amtierenden stellvertretenden Geschäftsführers und der ab 1. Januar 2012 zur stellvertretenden Geschäftsführerin gewählten leitenden Ärztin des MDK. In seinem Prüfbericht vom 7. Mai 2014 hat der Landesprüfdienst die Regelungen zur Gewährung von Leistungszulagen und zur jährlichen Erhöhung der Vergütung um lineare und variable Bestandteile im Fall des damals noch amtierenden Geschäftsführers und der stellvertretenden Geschäftsführerin aufgegriffen. Angesichts der Zahl und der Bedeutung der Erkenntnisse nahm der Vertrag des damaligen Geschäftsführers im Prüfbericht wesentlich mehr Raum ein als der der stellvertretenden Geschäftsführerin. Das Vertragsverhältnis mit dem vorherigen stellvertretenden Geschäftsführer war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet und wurde daher im Prüfbericht nicht weiter behandelt. In Stichproben wurden darüber hinaus Arbeitsverträge von tariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MDK geprüft. Die geprüften Verträge waren laut Auskunft des Landesprüfdienstes nicht zu beanstanden. Drucksache 17/1346 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Darüber hinaus griff der Landesprüfdienst einzelne, auf tariflicher Grundlage und/oder gemäß bestehender Dienstvereinbarungen gewährte Leistungen an Mitarbeiter auf, verfasste dazu Prüfbemerkungen und bat den MDK um entsprechende Stellungnahmen. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen des MDK ist die überwiegende Anzahl der Prüfbemerkungen mittlerweile erledigt. Zu 2.: Die Prüfung gemäß § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 umfasste die folgenden Sachgebiete: 1 Leitung und Führung, 2 Selbstverwaltung, Geschäftsführung, 3 Personal, 4 Verwaltung, 5 Datenverarbeitung und Datenschutz, 6 Finanzen, 7 Originäre Aufgaben Krankenversicherung, 8 Originäre Aufgaben Pflegeversicherung. Der als vertraulich eingestufte Prüfbericht vom 7. Mai 2014 enthält insgesamt 149 Randnummern, zu denen der MDK zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Prüfbemerkungen wurden in allen oben genannten Sachgebieten getroffen und reichten von einer Beanstandung rechts- und ordnungswidriger Sachverhalte bis zu Beratungshinweisen für die künftige Ausgestaltung von Verfahrensweisen und Regelungen. Zu 3. und 4.: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2194 „Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)“ vom 19. März 2014 (Drucksache 16/3399) mitgeteilt, richtete sich die Dienstaufsichtsbeschwerde des ehemaligen alternierenden Vorsitzenden des MDK-Verwaltungsrates, Herrn Günter Krüchten, vom 9. Oktober 2013 gegen Mitarbeiter des Landesprüfdienstes. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat die Dienstaufsichtsbeschwerde im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 14 der Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit vom 26. Januar 2001 geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht zu erkennen war. Hierüber hat der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Herrn Krüchten am 22. November 2013 unterrichtet. Mit einem weiteren Schreiben vom 3. Juli 2014 an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat Herr Krüchten seine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 9. Oktober 2013 erneut thematisiert. Dieses Schreiben wurde durch den zuständigen Abteilungsleiter Sozialversicherungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 13. August 2014 beantwortet. In dem Antwortbrief wurde erneut auf die Ergebnisse der Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch das dienst- und arbeitsrechtlich zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hingewiesen. Herrn Krüchten wurde auch erläutert, dass der Landesprüfdienst als öffentlich-rechtliche Einrichtung bei der Durchführung seiner Prüfung unabhängig handelt. Er unterliegt in diesem Zusammenhang keinen Weisungen, auch nicht vonseiten des Ministeriums. Zu 5.: Der Landesprüfdienst hat in den vergangenen drei Jahren die Prüfung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 des MDK gemäß § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung durchgeführt. Die Prüfungen gemäß § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung erstreckten sich auf die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Richtigkeit der Rechnungslegung (Jahresrechnung, Haushaltsrechnung). Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Betriebsführung nach § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch war damit nicht verbunden. Die nächste Überprüfung nach § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist für das Jahr 2018 vorgesehen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär