Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 zu Drucksache 17/1102 18. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1102 – Überprüfung von Gefängnis-Imamen des DITIB-Dachverbandes durch den Verfassungsschutz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1102 – vom 23. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Entsprechend verschiedener Medienberichte lässt Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) alle als Gefängnisseelsorger tätigen Imame des deutsch-türkischen Dachverbandes DITIB durch den Verfassungsschutz (VS) überprüfen. Die Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei „die Konsequenz aus dem Comic der Religionsbehörde Diyanet, in dem der Märtyrertod verherrlicht wird“ (Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/article158326662/Verfassungsschutz-ueberprueft-Gefaengnis -Imame.html). Ich frage die Landesregierung: 1. War der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vorab die Absicht des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, eine Überprüfung aller in Gefängnissen von Nordrhein-Westfalen tätigen Imame des DITIB-Verbandes durch den VS zu veranlassen ? 2. Wie bewertet die Landesregierung die vom Land Nordrhein-Westfalen ergriffene Initiative der o. g. Überprüfung in Bezug auf ihr zukünftiges Handeln gegenüber dem DITIB-Dachverband? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis über Imame des DITIB-Verbandes, die in Gefängnissen des Landes Rheinland-Pfalz tätig sind? Wenn ja: Wie hoch ist deren Zahl? 4. Welche Auswirkungen könnte nach Meinung der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Tätigkeit radikalisierter Gefängnis-Imame auf Gefängnisinsassen islamischen Glaubens haben? 5. Erwägt die Landesregierung vor dem Hintergrund der o. g. Entscheidung des Justizministers von Nordrhein-Wesfalen, die Zusammenarbeit mit dem DITIB-Verband grundsätzlich zu überdenken? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde weder vom Justizministerium noch vom Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen über ein solches Vorhaben unterrichtet. Das Gleiche gilt für das Justizministerium. Zu den Fragen 2, 3 und 5: Maßnahmen und Entscheidungen anderer Bundesländer werden von der Landesregierung grundsätzlich nicht bewertet. In den acht Justizvollzugsanstalten und in den beiden Jugendstrafanstalten stehen derzeit insgesamt acht türkische Religionsbeauftragte zur Verfügung, die die Anstalten mehr oder weniger regelmäßig aufsuchen. Die Religionsbeauftragten werden vom Generalkonsulat der Republik Türkei in Mainz entsandt. Dies entspricht einer langjährigen Praxis. Zu DITIB bestehen seitens des Justizministeriums diesbezüglich keine Verbindungen. Zu Frage 4: Radikalisierte Gefängnis-Imame könnten dem Ziel des Vollzuges, die Strafgefangenen und die Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, entgegenwirken. Bislang liegen der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse über radikalisierte Gefängnis-Imame in Rheinland-Pfalz vor. In Vertretung: Philipp Fernis Staatssekretär