Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1359 zu Drucksache 17/1109 18. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/1109 – Erneute Rechtsgutachten zu islamischen Verbänden Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1109 – vom 26. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat die Gespräche mit islamischen Verbänden über geplante Verträge nach dem Putsch-Versuch in der Türkei abgebrochen. Laut Landesregierung sollen erst neue Rechtsgutachten zu den islamischen Verbänden, die Vertragspartner werden sollen, erstellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum stellt die Landesregierung die gutachterlichen Ergebnisse der ersten Gutachten zu den islamischen Verbänden infrage und will deshalb neue Gutachten beauftragen? 2. Wer soll in welchem Zeitrahmen die neuen Gutachten für die Landesregierung erstellen? 3. Welchen Prüfauftrag und Umfang sollen die neuen Gutachten haben? 4. Wann und in welcher Form wird das Parlament über die Ergebnisse der neuen Gutachten unterrichtet? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Infolge des gescheiterten Putschs in der Türkei wurde deutlich, dass die türkische Regierung einen starken Zugriff auf Behörden und Institutionen des Landes vornimmt. Bekanntermaßen bestehen durch die türkische Religionsbehörde Diyanet auch Verbindungen zu islamischen Verbänden in Deutschland, insbesondere zu DITIB. Die Verflechtungen waren bereits Bestandteil der ersten Begutachtung. Zum damaligen Zeitpunkt wurde in Bezug auf die Frage der Einführung islamischen Religionsunterrichts eine Unabhängigkeit vom türkischen Staat festgestellt. Fraglich ist, ob der türkische Staat nach dem gescheiterten Putsch nun verstärkt Einfluss auf die islamischen Verbände in Deutschland nimmt. Dann könnte der Status einer Religionsgemeinschaft gefährdet sein, weil die notwendige Staatsferne nicht mehr gegeben wäre. Dies muss aus Sicht der Landesregierung – im Übrigen für alle Verbände – gutachtlich geklärt werden. Die Landesregierung hat daher entschieden, die Vertragsverhandlungen bis zur Klärung dieser Frage ruhen zu lassen und zusätzliche Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der neuen politischen Lage in der Türkei zu überprüfen. Zu Frage 2: Die Landesregierung wünscht, dass die zusätzlichen Gutachten zu allen vier islamischen Verbänden von Herrn Professor Dr. Stefan Muckel und von Herrn Professor Dr. Christoph Bochinger erstellt werden, da sie bereits die beiden vorliegenden Gutachten angefertigt haben. Der Zeitrahmen für die notwendigen Recherchen und deren Umfang müssen mit den beiden Professoren noch erörtert und festgelegt werden. Die Erarbeitung der Gutachten wird voraussichtlich ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Zu Frage 3: Nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei legen Medienberichte nahe, dass die türkische Regierung verstärkt Einfluss auf Institutionen und Organisationen nehmen könnte. Auf Basis dieses neuen Eindrucks hat sich die Landesregierung im Einvernehmen mit den Verbänden dazu entschieden, die Einschätzungen aus den ersten Gutachten zu aktualisieren. Dabei steht insbesondere die Frage, ob die islamischen Verbände unter den eventuell geänderten Bedingungen weiterhin die Voraussetzung von Religionsgemeinschaften im Sinne des Artikels 7 Abs. 9 GG erfüllen, im Mittelpunkt. Der Umfang der neuen Gutachten wird abhängig sein vom Umfang der Ergebnisse, der Recherchen der Gutachter und deren fachlicher Bewertung. Drucksache 17/1359 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Das Ergebnis der Zusatzgutachten wird nach interner Bewertung dem Landtag zeitnah zur Kenntnis gegeben. Auf der Grundlage der beiden Zusatzgutachten wird geprüft und entschieden, ob und wie sich die weiteren Vertragsverhandlungen gestalten werden. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind und ein gemeinsamer Vertragsentwurf vorliegt, wird die Landesregierung das Parlament auch über diesen Vertragsentwurf unterrichten. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister