Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1360 zu Drucksache 17/1110 18. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/1110 – Offenlegung der Rechtsgutachten zu islamischen Verbänden Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1110 – vom 26. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat zwei Rechtsgutachten zu islamischen Verbänden erstellen lassen. Eine Veröffentlichung dieser Gutachten verweigert die Landesregierung jedoch. Lediglich einzelne Abgeordnete können Einsicht nehmen, müssen aber die Vertraulichkeit wahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum stellt die Landesregierung die gutachterlichen Ergebnisse zu den islamischen Verbänden nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung ? 2. Was wurde hinsichtlich der Veröffentlichung der Ergebnisse mit den Gutachtern vertraglich vereinbart? 3. Wurden die Gutachten den begutachteten islamischen Verbänden zur Verfügung gestellt; wenn nein, warum nicht? 4. Hat sich einer der islamischen Verbände zur Offenlegung der Gutachten geäußert; wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Gutachten sind u. a. mit dem Ziel in Auftrag gegeben worden, die Voraussetzungen für eine vertragliche Vereinbarung über die Einführung eines flächendeckenden islamischen Religionsunterrichts mit den Verbänden zu prüfen. In den Gutachten sind Fragen zur Lehrkräfteausbildung und zur gegenseitigen Anerkennung der Verbände zur Übernahme von Religionsunterricht enthalten . Hinsichtlich einer Veröffentlichung der Gutachten befindet sich die Landesregierung in einem Abwägungsprozess zwischen größtmöglicher Transparenz einerseits und vertrauensvoller Zusammenarbeit andererseits. Einer Veröffentlichung der Gutachten stehen insbesondere zwei Aspekte entgegen: 1. Die Verhandlungen sind – auch wenn sie derzeit ruhen – noch nicht abgeschlossen. So ist auch die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Verbände noch nicht geklärt. Um die Gespräche erfolgreich fortzusetzen, ist eine angemessene Sensitivität im Umgang mit allen Beteiligten notwendig. 2. Die Verhandlungen basieren auf einem starken Vertrauen untereinander. Es ist zu bedenken, dass die Gutachten weitreichende Persönlichkeitsrechte tangieren. Dies muss bei einer Veröffentlichung berücksichtigt werden. Da die Fragestellungen und die Ergebnisse der Gutachten bereits durch die Beantwortung parlamentarischer Anfragen veröffentlicht sind, sieht die Landesregierung derzeit von einer Veröffentlichung der gesamten Gutachten aus den genannten Gründen ab. Aktuell wird geprüft, ob eine zumindest teilweise Veröffentlichung in Abstimmung mit Gutachtern und islamischen Verbänden möglich ist. Zu Frage 2: Die Verträge des Landes – mit Herrn Professor Dr. Stefan Muckel, Universität Köln vom 21. März 2014/23. März 2014 zur Vorlage eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens sowie Drucksache 17/1360 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode – mit Herrn Professor Dr. Christoph Bochinger, Universität Bayreuth vom 28. März 2014/1. April 2014 zur Vorlage eines religionswissenschaftlichen Gutachtens über die islamischen Verbände enthalten keine Regelungen über die spätere Veröffentlichung der Gutachtentexte. Somit stellen sie das geistige Eigentum der beiden Gutachter dar und das Urheberrecht liegt bei ihnen. Insofern bedarf es der Zustimmung der beiden Gutachter zu einer Veröffentlichung. Zu Frage 3: Den vier islamischen Verbänden wurden die allgemeinen und die sie betreffenden Teile der Gutachten zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4 Die Ahmadyya Muslim Jamaat hat der vollständigen Offenlegung der Gutachten und Weitergabe an die anderen islamischen Verbände zugestimmt. Die Antworten der anderen Verbände stehen noch aus. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister